AMBULANTER PFLEGEDIENST BERLIN

Erste Schritte
Treten Sie mit unserem Pflegedienst Spandau in Kontakt und wir besprechen gemeinsam die nächsten Schritte.

Pflegeberatung
Sie haben Fragen zu Pflegeleistungen, Pflegegrad oder benötigen eine Beratung? Jetzt Kontakt aufnehmen.

Wir suchen Dich!
Du bist eine Fachkraft oder Hilfskraft? Wir bieten Dir viele Vorteile und eine angenehme Arbeitsatmosphäre.

Qualitätsindikator
Qualität spricht für sich: Benotung durch Medizinischen Dienstes Berlin-Brandenburg (MD) 2022: Note 1,0
PROFESSIONELLE PFLEGEBERATUNG BERLIN
Plötzlich auf Pflege angewiesen - gemeinsam finden wir Ihren Weg
Wenn ein geliebter Mensch plötzlich auf Pflege und Unterstützung angewiesen ist, stehen Angehörige vor einer Fülle von Herausforderungen. Unser Ihr Kompass durch die erste Zeit:
Pflegedienst Spandau - Unsere Leistungen

Behandlungspflege
Verordnete häusliche Pflege
Sichere ambulante Pflege in den eigenen vier Wänden! Unsere examinierten Pflegekräfte erbringen kompetent medizinische Leistungen für die Behandlungspflege.

Grundpflege
Zuhause umsorgt!
Unser geschultes Pflegepersonal unterstützt unsere Patienten bei der Körperpflege mit viel Feingefühl, ein hohes Maß an Sensibilität und Fürsorge in der Grundpflege.

Hauswirtschaft
Groß & Klein
Wir unterstützen unsere Kunden auch bei den alltäglichen Dingen im eigenen Wohnraum: Einkaufen, Zubereiten von Mahlzeiten, Aufräumen, Spülen etc..

Demenz
Menschen mit Demenz
Demenz ist eine der häufigsten Krankheiten im Alter. Unser Pflegedienst hat langjährige Erfahrung im professionellem Umgang mit Demenzkranken und bietet die bestmögliche Versorgung.
Ambulanter Pflegedienst Berlin
Was macht uns Besonders?
PFLEGEBERATUNG - WIR SIND FÜR SIE DA!
Das sagen unsere Kunden
über unseren Pflegedienst!
Ambulanter Pflegedienst mit Herz.
FAQ's - Pflegedienst Berlin
- Pflegegrad 1: 0 Euro im Monat.
Allerdings kann man sich mit dem Entlastungsbetrag bis zu 125 Euro im Monat für bestimmte Hilfen erstatten lassen. Der Entlastungsbetrag kann jedoch nicht pauschal an Pflegebedürftige ausgezahlt werden. Sie erhalten den Betrag, wenn Sie Betreuungs- und Entlastungsleistungen bei einem Pflegedienst nutzen und diese bei den Krankenkassen mit Rechnungen nachweisen. Das Betreuungsgeld ist also zweckgebunden; Sie können darüber nicht frei verfügen. - Pflegegrad 2: 316 Euro/Monat,
wenn ein Angehöriger pflegt 689 Euro/Monat, wenn ein Pflegedienst pflegt. - Pflegegrad 3: 545 Euro/Monat,
wenn ein Angehöriger pflegt 1298 Euro/Monat, wenn ein Pflegedienst pflegt. - Pflegegrad 4: 728 Euro/Monat,
wenn ein Angehöriger pflegt 1612 Euro/Monat, wenn ein Pflegedienst pflegt. - Pflegegrad 5: 901 Euro/Monat,
wenn ein Angehöriger pflegt 1995 Euro/Monat, wenn ein Pflegedienst pflegt.
- Bei der Grundpflege (Hilfe beim Waschen und Anziehen, Kämmen, Rasieren etc.)
- hauswirtschaftliche Versorgung (Reinigen der Wohnung, Betten machen, Einkäufe)
- medizinische Behandlungspflege (Medikamenteneinnahme und -kontrolle, z.B. Augentropfen, Versorgung mit Verbänden und Wundbehandlung, Einläufe und Legen eines Blasenkatheters)
- Betreuungsverfügung
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Betreuung durch Berufsbetreuer
- Erfassung der persönlichen Daten des Antragstellers
- Erfassung der momentanen Pflegesituation
- Befragung zum Gesundheitszustand, Krankheiten, körperlichen Beeinträchtigungen, Vorlage von Arzt- und Krankenhausberichten
- Auflistung der vorhandenen Hilfsmittel und deren Nutzung
- Erfassung der Versorgungs- und Wohnsituation