Patientenverfügung - Entscheidungen zu medizinischen Behandlungen
Mit der Patientenverfügung bestimmen Sie welche medizinischen Maßnahmen von einem Arzt bzw. einer Ärztin ergriffen werde sollen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sein sollten (z.B. wenn Sie im Koma liegen etc.) selbst zu entscheiden.
Die Patientenverfügung:Worauf ist zu achten?
In einer Patientenverfügung beschreiben Sie, welche Behandlungen in lebensbedrohlichen Situationen vorgenommen werden sollen und wie Sie sich ihren Sterbeprozess wünschen. Die Festlegungen sind bindend für das Behandlungsteam, Bevollmächtigte und Betreuer, wenn die beschriebene Situation eintrifft.
Weshalb ist eine Patientenverfügung ratsam?
Wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung nicht mehr selbst über Ihre medizinische Behandlung entscheiden können, schafft eine Patientenverfügung Klarheit. Darin halten Sie frühzeitig fest, welchen medizinischen und pflegerischen Maßnahmen Sie zustimmen – und welche Sie ablehnen.
Das entlastet auch Ihre Angehörigen, die andernfalls möglicherweise schwierige Entscheidungen treffen müssen, ohne Ihre persönlichen Wünsche zu kennen.
In einer Patientenverfügung können Sie unter anderem festlegen:
- Medizinische Behandlungen: Welche Untersuchungen, Eingriffe oder Behandlungen wünschen Sie?
- Lebenserhaltende Maßnahmen: Wie stehen Sie beispielsweise zu künstlicher Beatmung oder Ernährung?
- Pflege & Versorgung: Welche Wünsche haben Sie für Ihre Betreuung und Versorgung, wenn Sie diese nicht mehr selbst äußern können?

Was passiert, wenn keine Patientenverfügung vorhanden ist?
Liegt keine wirksame Vorsorgevollmacht vor und können Sie wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen, kann das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung für die erforderlichen Aufgabenbereiche bestellen. Eine Patientenverfügung hält dagegen Ihre konkreten Wünsche zu medizinischen Maßnahmen für den Fall fest, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Eine bevollmächtigte oder betreuende Person hat diese Festlegungen bei ihren Entscheidungen zu beachten.
- Eigene Wünsche festhalten: In der Patientenverfügung bestimmen Sie im Voraus, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen.
- Angehörige und Bevollmächtigte entlasten: Klare Festlegungen helfen dabei, schwierige Entscheidungen entsprechend Ihrem Willen zu treffen.
- Vorsorge sinnvoll ergänzen: Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie zusätzlich, wer für Sie handeln und Ihren festgelegten Willen gegenüber Ärzten und Einrichtungen durchsetzen soll.
Wie erstelle ich eine Patientenverfügung?
Formulieren Sie die Patientenverfügung so spezifisch wie möglich, damit ersichtlich wird in welchen Situationen Sie welche medizinische Behandlungen wünschen. Vermeiden Sie ungenaue Formulierungen und nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um sich über Ihren Willen erst einmal klar zu werden. Lassen Sie sich ärztlich und juristisch beraten, bevor sie eine Patientenverfügung verfassen. Außerdem sollten Sie sich über den Inhalt mit Ihren Angehörigen austauschen. Es wäre außerdem durchaus sinnvoll die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren.
Damit Ihre Patientenverfügung gültig ist:
- müssen Sie beim Verfassen der Verfügung über 18 Jahre alt sein.
- müssen Sie einwilligungsfähig sein d.h. das Verständnis dafür haben, welche Folgen eine ärztliche Behandlung haben kann
- muss die Patientenverfügung in Form eines Textes verfasst und von Ihnen unterschrieben werden.

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