Behandlungspflege
Die verordnete häusliche Pflege

Unter Behandlungspflege versteht man medizinische Leistungen, die explizit vom Arzt verordnet werden und ausschließlich durch medizinisches Fachpersonal (z.B. Krankenschwester oder Krankenpfleger etc.) durchgeführt werden darf.

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Was genau ist die Behandlungspflege?

Behandlungspflege ist ein Teil der häuslichen Krankenpflege und wird nach SGB V (Fünfte Sozialgesetzbuch) ausschließlich auf ärztliche Verordnung genehmigt. Eine medizinische Versorgung ist nicht ausschließlich nur in einem Krankenhaus möglich. Vielmehr kann eine Behandlungspflege von unseren examinierten Pflegekräften auch in den eigenen vier Wänden ausgeübt werden, um Patienten beispielsweise den Aufenthalt in einem Krankenhaus zu ersparen oder zu verkürzen.
 

Qualität, die überzeugt

Qualität & Feingefühl stehen bei uns an 1. Stelle
 

Sichere medizinische
Pflege zu Hause!

Neben der Behandlungspflege umfasst die hauswirtschaftliche Versorgung auch die Grundpflege, sowie weitere hauswirtschaftliche Tätigkeiten, um den Patienten kompetent zu unterstützen.
Wird ein Patient beispielsweise aus dem Krankenhaus entlassen und kann für z.B. für Verbandwechsel oder Wundversorgung nicht aus eigener Kraft den Arzt aufsuchen, dann kann auf ärztliche Anordnung die Behandlungspflege in Anspruch genommen werden.

Unsere Leistungen der
Behandlungspflege

• Wundversorgung/Verbandswechsel
• Inhalationen
• Vorbereitung von Medikamenten
• Verabreichen von Medikamenten
• Injektionen
• Wechsel von Kathetern
• Spülen der Blase
• Durchführen von Einläufen
• Messung von Blutzucker und Blutdruck
• An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
• Beatmungsgerät, Bedienung und Überwachung
• Blutdruckmessung
• Blutzuckermessung

 

• Drainagen, Überprüfung und Versorgung
• Einlauf, Klistier, Klysma
• Infusionen, Wechseln und Zubereitung
• Inhalationen
• Injektionen und Richten von Injektionen
• Katheter, Versorgung
• Krankenbeobachtung
• Magensonde, Legen und Wechseln
• Richten und Gabe von Medikamenten
• PEG-Sondenversorgung
• Trachealkanülenmanagement
• Verbände

 
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Dauer der
Behandlungspflege

Wird die Behandlungspflege erstmalig durch den behandelnden Arzt verordnet, dann ist diese für 14 Tage gültig. Je nach dem jeweiligen Gesundheitszustand des Patienten und hinreichender Begründung, kann eine Folgeversorgung vom Arzt ausgestellt werden. Wird nach einem Krankenhaltsaufenthalt eine Behandlungspflege benötigt, dann ist sie auf eine maximale Dauer von vier Wochen begrenzt.

Sollte im Anschluss eine weitergehende medizinische Behandlungspflege benötigt werden, dann muss der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) einen Pflegegrad vorläufig festlegen. Im Zuge dessen sind die Pflegegrade 1 bis 5 möglich und gelten nach erstmaliger Bewilligung, wobei die Möglichkeit besteht danach einen Verschlechterungsantrag zu stellen. Der MDK legt in solch einem Fall erneut einen Pflegegrad fest.
 
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Kann ich den Antrag
selber stellen?

Den Antrag für die Behandlungspflege können Sie nicht eigenständig bei der zuständigen Krankenkasse beantragen. Vielmehr führt der Weg über den behandelnden Arzt, der notwendigen Schritte in die Wege leitet. Daher ist ein Bratungsgespräch mit dem zuständigen Arzt notwendig.

Sobald der Arzt die Behandlungspflege verordnet hat gilt es abzuwarten, da die Krankenkasse den Antrag genehmigen muss.
 
 
Zusammenarbeit beginnt
bei uns mit zuhören.

Bei dem ersten Gespräch nehmen wir zunächst die Pflegesituation auf. Im Anschluss erarbeiten wir gemeinsam einen Pflegeplan mit Ihnen oder Ihren Angehörigen oder Ihrem Arzt. Wir berücksichtigen natürlich Ihre Wünsche. Ziel ist es Ihre Lebensqualität zu erhalten – oder die größtmögliche Selbstständigkeit zu erlangen.