Behandlungspflege: Leistungen, Kosten und Ablauf der medizinischen Pflege zu Hause

Medizinische Behandlungspflege:
Das Wichtigste in Kürze

  • Die Behandlungspflege umfasst ärztlich verordnete medizinische Maßnahmen, die ausschließlich qualifiziertes Pflegefachpersonal durchführen darf.
  • Sie ist neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung ein Teil der häuslichen Krankenpflege nach SGB V.
  • Typische Leistungen sind Wundversorgung, Medikamentengabe, Injektionen, Katheterpflege sowie Blutdruck- und Blutzuckermessung.
  • Wichtig: Für die Kosten der Behandlungspflege ist die Krankenkasse zuständig, nicht die Pflegekasse. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung.

Was genau ist die
Behandlungspflege?

Die Behandlungspflege bezeichnet medizinisch-pflegerische Maßnahmen, die über die alltägliche Unterstützung hinausgehen und ärztlich verordnet werden. Sie ist gesetzlich in § 37 SGB V verankert und ein Baustein der häuslichen Krankenpflege. Eine medizinische Versorgung ist nicht nur im Krankenhaus möglich. Unser examiniertes Pflegepersonal führt die Behandlungspflege auch bei Ihnen zu Hause durch, um einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder zu verkürzen.

Anders als bei der Grundpflege, bei der es um Körperpflege, Ernährung und Mobilität geht, erfordert die Behandlungspflege medizinisches Fachwissen. Dazu zählen zum Beispiel die Wundversorgung nach einer Operation, die Gabe von Medikamenten oder die Versorgung eines Katheters.

Grundpflege oder Behandlungspflege?
Der Unterschied

Viele Angehörige verwechseln die beiden Pflegearten. Der wichtigste Unterschied liegt beim Kostenträger: Die Grundpflege zahlt die Pflegekasse im Rahmen des Pflegegrades, die Behandlungspflege die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung.

Merkmal Grundpflege Behandlungspflege
Definition Unterstützung bei täglichen Verrichtungen ärztlich verordnete medizinische Maßnahmen
Beispiele Waschen, Ankleiden, Nahrungsaufnahme, Mobilität Wundversorgung, Injektionen, Medikamentengabe, Katheterpflege
Wer führt sie durch Pflegekräfte oder pflegende Angehörige examinierte Pflegefachkräfte
Rechtsgrundlage SGB XI SGB V (§ 37)
Kostenträger Pflegekasse (im Rahmen des Pflegegrades) Krankenkasse (bei ärztlicher Verordnung)

Mehr zu den einzelnen Leistungen finden Sie auf unseren Seiten zur Grundpflege und zur hauswirtschaftlichen Versorgung.

Wer darf Behandlungspflege durchführen?

Die Behandlungspflege übernimmt examiniertes Pflegepersonal, zum Beispiel Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger, Altenpflegerinnen und Altenpfleger oder Pflegefachkräfte. Der Grund: Die Maßnahmen sind medizinisch anspruchsvoll und rechtlich abgesichert nur durch qualifiziertes Fachpersonal möglich.

Pflegehilfskräfte dürfen bestimmte Aufgaben nur nach einer speziellen Weiterbildung übernehmen, etwa der Qualifizierung Behandlungspflege LG 1 und LG 2, und immer unter Aufsicht und Verantwortung einer Fachkraft. Bei Amor Pflegedienst führt geschultes Fachpersonal die Behandlungspflege durch.

Unsere Leistungen der Behandlungspflege

Wundversorgung und Verbände

  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Versorgung und Überprüfung von Drainagen

Medikamente und Injektionen

  • Richten und Gabe von Medikamenten
  • Vorbereitung und Verabreichung von Injektionen
  • Zubereitung und Wechsel von Infusionen

Katheter und
Sonden

  • Versorgung von Blasen- und Dauerkathetern
  • Spülen der Blase
  • PEG-Sondenversorgung
  • Legen und Wechseln von Magensonden
  • Trachealkanülen-
    management

Kontrolle und
Atmung

  • Messung von Blutdruck und Blutzucker
  • Krankenbeobachtung
  • Inhalationen
  • Bedienung und Überwachung von Beatmungsgeräten

Weitere
Maßnahmen

  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Durchführen von Einläufen (Klistier, Klysma)

Wie lange dauert die Behandlungspflege?

Die Dauer richtet sich nach der ärztlichen Verordnung und dem Gesundheitszustand. Eine erstmalige Verordnung gilt in der Regel für 14 Tage. Danach prüft die Ärztin oder der Arzt erneut und stellt bei Bedarf eine Folgeverordnung aus.

Wird die Behandlungspflege nach einem Krankenhausaufenthalt benötigt, ist sie auf maximal vier Wochen begrenzt. Ist darüber hinaus weiterhin medizinische Pflege nötig, kann der Medizinische Dienst (MD) einen Pflegegrad festlegen. Die Behandlungspflege wird immer individuell geplant und ist zeitlich begrenzt.

Kosten & Kostenübernahme: Krankenkasse statt Pflegekasse

Die Kosten der Behandlungspflege trägt die Krankenkasse, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt. Das gilt unabhängig von einem Pflegegrad, denn Rechtsgrundlage ist das SGB V und nicht die Pflegeversicherung.

Für gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren gilt eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten pro Tag für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr sowie 10 Euro je Verordnung. Wer eine jährliche Belastungsgrenze erreicht, kann sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Die Belastungsgrenze liegt bei 2 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken bei 1 Prozent. Die Abrechnung übernehmen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse.

Behandlungspflege in Berlin mit Amor Pflegedienst

Amor Pflegedienst versorgt Sie mit medizinischer Behandlungspflege in Berlin, mit Schwerpunkt in Spandau und den umliegenden Ortsteilen. Unser examiniertes Pflegepersonal übernimmt die Versorgung zuverlässig bei Ihnen zu Hause, auch direkt im Anschluss an einen Klinik- oder Krankenhausaufenthalt.

Die Qualität unserer Arbeit wurde vom Medizinischen Dienst mit der Note 1,7 bewertet. Im ersten Gespräch nehmen wir Ihre Pflegesituation auf und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen, Ihren Angehörigen und Ihrem Arzt einen individuellen Pflegeplan. Ihre Wünsche stehen dabei im Mittelpunkt.

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Häufige Fragen zur Behandlungspflege

Was uns Angehörige am häufigsten fragen.

Was ist Behandlungspflege?


Wer darf Behandlungspflege durchführen?


Wer zahlt die Behandlungspflege, Kranken- oder Pflegekasse?


Was gehört zur Behandlungspflege?


Wie lange dauert eine Behandlungspflege?


Brauche ich einen Pflegegrad für die Behandlungspflege?

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