Betreuungsvollmacht - Ratgeber zur Vorsorge



Je älter ein Mensch wird, desto höher steigt das Risiko durch z.B. Krankheiten, Demenz etc. pflegebedürftig und damit handlungsunfähig zu werden. In solch einem Fall stellt sich oftmals die Frage wer rechtlich dazu befugt ist Bankgeschäfte zu tätigen, den Schriftverkehr zu regeln und weitere wichtige Entscheidungen für den pflegebedürftigen zu treffen. In diesem Zusammenhang lohnt es sich auch einen Blick auf die Betreuungsverfügung zu werfen. Im Folgenden erhalten Sie Informationen und Downloads. Lesen Sie sich alle rechtlichen Informationsblätter durch bevor Sie sich mit der Betreuungsverfügung auseinandersetzen. Somit sind Sie für die rechtzeitige Vorsorge gewappnet.
 
 

Zusammenarbeit beginnt
bei uns mit zuhören.


Bei dem ersten Gespräch nehmen wir zunächst die Pflegesituation auf. Im Anschluss erarbeiten wir gemeinsam einen Pflegeplan mit Ihnen oder Ihren Angehörigen oder Ihrem Arzt. Wir berücksichtigen natürlich Ihre Wünsche. Ziel ist es Ihre Lebensqualität zu erhalten – oder die größtmögliche Selbstständigkeit zu erlangen.