Die Betreuungsvollmacht — wer entscheidet, wenn Sie es nicht mehr können.
"Die beste Zeit, diese Dinge zu regeln, ist, bevor sie gebraucht werden.“

Was ist eine Betreuungsvollmacht?
Eine Betreuungsvollmacht – auch als Betreuungsverfügung bezeichnet – ist ein rechtliches Dokument, mit dem Sie eine Vertrauensperson benennen, die im Falle Ihrer Geschäftsunfähigkeit vom Betreuungsgericht als gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden soll.
Anders als bei einer Vorsorgevollmacht handelt die benannte Person erst nach gerichtlicher Bestellung – sie ist damit eine Absicherung für den Fall, dass eine Betreuung notwendig wird.
In Berlin-Spandau begegnen wir als ambulanter Pflegedienst täglich Familien, die von plötzlicher Pflegebedürftigkeit überrascht werden. Eine rechtzeitig verfasste Betreuungsvollmacht gibt Ihnen die Kontrolle darüber, wer in schwierigen Momenten für Sie entscheidet.
Betreuungsvollmacht oder Vorsorgevollmacht — der entscheidende Unterschied.
Vorsorgevollmacht
Die bevollmächtigte Person kann sofort und ohne Gerichtsbeteiligung handeln, sobald die Vollmacht wirksam wird.
WIRKUNG
Ab Unterschrift
GERICHT
Nicht beteiligt
KONTROLLE
Vertrauensbasis
VORTEIL
Unbürokratisch
Betreuungsvollmacht
Die benannte Person wird erst nach gerichtlicher Bestellung tätig. Das Betreuungsgericht prüft Eignung und kontrolliert laufend.
WIRKUNG
Nach Bestellung
GERICHT
Prüft & kontrolliert
KONTROLLE
Laufend
VORTEIL
Rechtssicher
Beide kombinieren
Die Vorsorgevollmacht ermöglicht schnelles Handeln, die Betreuungsvollmacht sichert ab — falls zusätzliche gerichtliche Bestellung nötig wird.
ERGÄNZUNG
Patientenverfügung
BERATUNG
Kostenfrei
REGISTER
Zentral, 20,50 €
SICHERHEIT
Maximal
Für wen ist eine Betreuungsvollmacht sinnvoll?
Personen ab 60 Jahren
Beginnende Demenz
Vor großen Operationen
Chronisch Erkrankte
Alleinstehende
Eltern
Die fünf Aufgabenkreise der Betreuung.
Vermögenssorge
Bankgeschäfte, Steuererklärungen, Vertragsangelegenheiten.
Gesundheitssorge
Einwilligung in medizinische Maßnahmen, Arztkontakte.
Aufenthaltsbestimmung
Wahl des Wohnorts, gegebenenfalls Heimunterbringung.
Behördenangelegenheiten
Korrespondenz mit Ämtern und Versicherungen.
Post & Fernmelde
Öffnen der Post, Telefonauskünfte, Behördenschreiben.
So erstellen Sie Ihre Betreuungsvollmacht.
Das Gericht ist an Ihren geäußerten Wunsch gebunden.
Tritt der Betreuungsfall ein, entscheidet das zuständige Betreuungsgericht über die Bestellung des Betreuers. Es ist an den in der Betreuungsvollmacht geäußerten Wunsch gebunden — sofern die benannte Person geeignet und bereit ist.
Das Gericht führt auch die Aufsicht über den Betreuer und muss bei weitreichenden Entscheidungen — etwa Heimunterbringung oder größere Vermögensverfügungen — ausdrücklich zustimmen.
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Was Familien uns am häufigsten fragen.
Sieben konkrete Fragen aus der Praxis — knapp, rechtlich korrekt und ohne Paragrafenlatein beantwortet.
Zusammenarbeit beginnt
bei uns mit zuhören.
Bei dem ersten Gespräch nehmen wir zunächst die Pflegesituation auf. Im Anschluss erarbeiten wir gemeinsam einen Pflegeplan mit Ihnen oder Ihren Angehörigen oder Ihrem Arzt. Wir berücksichtigen natürlich Ihre Wünsche. Ziel ist es Ihre Lebensqualität zu erhalten – oder die größtmögliche Selbstständigkeit zu erlangen.






