Die Betreuungsvollmacht — wer entscheidet, wenn Sie es nicht mehr können.

Ein rechtliches Dokument, das festlegt, welche Vertrauensperson vom Betreuungsgericht als gesetzlicher Betreuer bestellt werden soll — falls es je so weit kommt. Hier erklären wir Schritt für Schritt, was sie leistet, wann sie greift und wie sie sich von der Vorsorgevollmacht unterscheidet.

"Die beste Zeit, diese Dinge zu regeln, ist, bevor sie gebraucht werden.“

Was ist eine Betreuungsvollmacht?

Eine Betreuungsvollmacht – auch als Betreuungsverfügung bezeichnet – ist ein rechtliches Dokument, mit dem Sie eine Vertrauensperson benennen, die im Falle Ihrer Geschäftsunfähigkeit vom Betreuungsgericht als gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden soll.

Anders als bei einer Vorsorgevollmacht handelt die benannte Person erst nach gerichtlicher Bestellung – sie ist damit eine Absicherung für den Fall, dass eine Betreuung notwendig wird.

In Berlin-Spandau begegnen wir als ambulanter Pflegedienst täglich Familien, die von plötzlicher Pflegebedürftigkeit überrascht werden. Eine rechtzeitig verfasste Betreuungsvollmacht gibt Ihnen die Kontrolle darüber, wer in schwierigen Momenten für Sie entscheidet.

Betreuungsvollmacht oder Vorsorgevollmacht — der entscheidende Unterschied.

Vorsorgevollmacht

Die bevollmächtigte Person kann sofort und ohne Gerichtsbeteiligung handeln, sobald die Vollmacht wirksam wird.

WIRKUNG

Ab Unterschrift

GERICHT

Nicht beteiligt

KONTROLLE

Vertrauensbasis

VORTEIL

Unbürokratisch

Betreuungs­vollmacht

Die benannte Person wird erst nach gerichtlicher Bestellung tätig. Das Betreuungs­gericht prüft Eignung und kontrolliert laufend.

WIRKUNG

Nach Bestellung

GERICHT

Prüft & kontrolliert

KONTROLLE

Laufend

VORTEIL

Rechtssicher

Beide kombinieren

Die Vorsorgevollmacht ermöglicht schnelles Handeln, die Betreuungsvollmacht sichert ab — falls zusätzliche gerichtliche Bestellung nötig wird.

ERGÄNZUNG

Patienten­verfügung

BERATUNG

Kostenfrei

REGISTER

Zentral, 20,50 €

SICHERHEIT

Maximal

Für wen ist eine Betreuungsvollmacht sinnvoll?

Grundsätzlich für jeden Erwachsenen — besonders aber in diesen Lebenslagen. Jede Situation verlangt unterschiedliche Schwerpunkte.

Die fünf Aufgabenkreise der Betreuung.

Vermögenssorge

Bankgeschäfte, Steuererklärungen, Vertragsangelegenheiten.

Gesundheits­sorge

Einwilligung in medizinische Maßnahmen, Arztkontakte.

Aufenthalts­bestimmung

Wahl des Wohnorts, gegebenenfalls Heimunterbringung.

Behörden­angelegenheiten

Korrespondenz mit Ämtern und Versicherungen.

Post & Fernmelde

Öffnen der Post, Telefonauskünfte, Behördenschreiben.

So erstellen Sie Ihre Betreuungs­vollmacht.

Grundsätzlich für jeden Erwachsenen — besonders aber in diesen Lebenslagen. Jede Situation verlangt unterschiedliche Schwerpunkte.
i

Vertrauens­person wählen

Sprechen Sie offen mit der Person, die Sie benennen möchten. Die Bereitschaft zur Übernahme ist Voraussetzung — niemand kann gegen seinen Willen zum Betreuer bestellt werden.
ii

Aufgaben­kreise definieren

Überlegen Sie, welche Lebensbereiche die Betreuung umfassen soll. Eine vollständige Bevollmächtigung ist möglich — genauso die Beschränkung auf einzelne Aufgabenkreise.
iii

Formular ausfüllen

Nutzen Sie das offizielle Muster des Bundesministeriums der Justiz oder ein anwaltlich geprüftes Formular. Die Vollmacht muss eigenhändig unterschrieben werden.
iv

Beglaubigung (optional)

Für Immobiliengeschäfte und Grundbucheinträge ist eine notarielle Beurkundung verpflichtend. Sonst erhöht die Beglaubigung nur die Rechtssicherheit.
v

Dokument sicher verwahren

Hinterlegen Sie das Original an einem sicheren, aber zugänglichen Ort. Informieren Sie die benannte Person. Eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist empfehlenswert — so finden Gerichte das Dokument im Ernstfall innerhalb von Minuten.

Das Gericht ist an Ihren geäußerten Wunsch gebunden.

Tritt der Betreuungsfall ein, entscheidet das zuständige Betreuungsgericht über die Bestellung des Betreuers. Es ist an den in der Betreuungs­vollmacht geäußerten Wunsch gebunden — sofern die benannte Person geeignet und bereit ist.

Das Gericht führt auch die Aufsicht über den Betreuer und muss bei weitreichenden Entscheidungen — etwa Heimunterbringung oder größere Vermögens­verfügungen — ausdrücklich zustimmen.

Was Familien uns am häufigsten fragen.

Sieben konkrete Fragen aus der Praxis — knapp, rechtlich korrekt und ohne Paragrafenlatein beantwortet.

Was ist eine Betreuungsvollmacht?


Was ist der Unterschied zwischen Betreuungsvollmacht und Vorsorgevollmacht?


Wann greift eine Betreuungsvollmacht?


Wer kann als Betreuer eingesetzt werden?


Wo sollte eine Betreuungsvollmacht aufbewahrt werden?


Was kostet eine Betreuungsvollmacht?

 

Zusammenarbeit beginnt
bei uns mit zuhören.


Bei dem ersten Gespräch nehmen wir zunächst die Pflegesituation auf. Im Anschluss erarbeiten wir gemeinsam einen Pflegeplan mit Ihnen oder Ihren Angehörigen oder Ihrem Arzt. Wir berücksichtigen natürlich Ihre Wünsche. Ziel ist es Ihre Lebensqualität zu erhalten – oder die größtmögliche Selbstständigkeit zu erlangen.