Was Angehörige nach einer Krankenhausentlassung innerhalb von 48 Stunden organisieren sollten

Eine praktische Checkliste für Medikamente, Pflege, Hilfsmittel und sichere Anschlussversorgung.

Die ersten beiden Tage zu Hause entscheiden nicht allein über den Heilungsverlauf. Sie zeigen aber sehr schnell, ob Medikamente, Mobilität, Essen und Pflege wirklich organisiert sind.

Wichtig: Die folgenden Zeitfenster von sechs, 24 und 48 Stunden sind eine praktische Orientierung für Familien - keine gesetzlichen Fristen. Je nach Erkrankung, Entlasszeitpunkt und ärztlicher Anordnung können andere Schritte oder schnellere Reaktionen notwendig sein.

Die Entlassung beginnt vor der Entlassung

Krankenhäuser sind verpflichtet, ein wirksames Entlassmanagement zu gewährleisten. Der individuelle Bedarf soll möglichst früh erfasst, in einem Entlassplan festgehalten und gemeinsam mit Kranken- oder Pflegekasse sowie den benötigten Versorgern organisiert werden. Die Übermittlung medizinischer Daten an weiterbehandelnde Praxen, Pflegedienste oder Einrichtungen setzt grundsätzlich die schriftliche oder elektronische Einwilligung der Patientin oder des Patienten voraus.

Im Rahmen des Entlassmanagements können Krankenhausärztinnen und -ärzte Arzneimittel in der kleinsten Packungsgröße sowie häusliche Krankenpflege, Heil- und Hilfsmittel für einen Übergangszeitraum verordnen. Bei häuslicher Krankenpflege sind bis zu sieben Tage möglich.

Vor Verlassen des Krankenhauses

  • Vorläufigen oder endgültigen Entlassbrief mit Diagnosen, Befunden, Behandlungsverlauf und Empfehlungen mitnehmen oder die digitale Bereitstellung klären.
  • Einen aktuellen Medikationsplan mit Dosierung, Einnahmezeitpunkten, Dauer und allen Änderungen erhalten.
  • Verordnungen und Rezepte für den Übergangszeitraum prüfen.
  • Wundversorgung, Injektionen, Kompression oder andere Behandlungspflege schriftlich klären.
  • Hilfsmittel wie Rollator, Pflegebett, Toilettenstuhl oder Verbandsmaterial organisieren.
  • Kontrolltermine, Warnzeichen und die Telefonnummer der zuständigen Ansprechperson im Krankenhaus notieren.
  • Transport und sicheren Zugang zur Wohnung planen.
  • Vor der Entlassung klären, ob die Versorgung zu Hause tatsächlich sicher ist; falls nicht, Kurzzeitpflege, Rehabilitation oder Übergangspflege im Krankenhaus ansprechen.

Eine entscheidende Frage: „Ist die Rückkehr nach Hause heute wirklich sicher? Was muss heute Abend, morgen früh und in den nächsten sieben Tagen konkret geschehen - und wer übernimmt es?“

In den ersten sechs Stunden zu Hause

  • Prüfen, ob Bett, Toilette, Licht und Wege sicher erreichbar sind.
  • Medikationsplan mit den tatsächlich vorhandenen Packungen abgleichen. Bei Widersprüchen nichts eigenmächtig ändern, sondern umgehend die entlassende Station oder die behandelnde Arztpraxis kontaktieren; die Apotheke kann zusätzlich bei der Prüfung und Klärung unterstützen.
  • Essen und Trinken entsprechend der ärztlichen Vorgaben bereitstellen.
  • Erste Pflegehandlungen und die Nacht organisieren.
  • Notruf 112, ärztlichen Bereitschaftsdienst 116117 und die Rückfragenummer des Krankenhauses sichtbar hinterlegen; Angehörige über den Versorgungsplan informieren.

Innerhalb von 24 Stunden am nächsten Werktag

Kontaktieren Sie so früh wie möglich - bei einer Entlassung am Wochenende spätestens am nächsten Werktag - die Hausarztpraxis und, falls erforderlich, den ambulanten Pflegedienst. Übermitteln Sie Entlassbrief, Verordnung und Medikationsplan nur mit Einwilligung der betroffenen Person und über einen datenschutzgerechten Weg. Klären Sie, wer Wunden kontrolliert, Medikamente richtet, Kompressionsstrümpfe anlegt oder bei Körperpflege und Mobilität unterstützt.

Wenn bereits ein Pflegegrad besteht, sollte geprüft werden, ob die bisherige Versorgung noch ausreicht. Bei deutlich höherem und voraussichtlich dauerhaftem Hilfebedarf kann eine Höherstufung sinnvoll sein. Besteht der Hilfebedarf voraussichtlich mindestens sechs Monate, kann auch ein erstmaliger Antrag auf einen Pflegegrad gestellt werden. Die Pflegekasse veranlasst anschließend die Begutachtung. Bei einer Erstbegutachtung findet diese in der Regel als persönlicher Hausbesuch statt.

Innerhalb von 48 Stunden

  • Folgetermine verbindlich eintragen und Transport klären.
  • Vorrat an Medikamenten und Verbandsmaterial für die kommenden Tage prüfen.
  • Beobachtungen zu Schmerzen, Ausscheidung, Essen, Trinken, Wunde und Mobilität dokumentieren.
  • Vertretung und Nachtversorgung festlegen.
  • Bei einem voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehenden Hilfebedarf Pflegeberatung nutzen und gegebenenfalls einen Pflegegrad beantragen; bei vorübergehendem Bedarf häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe oder Kurzzeitpflege klären.

Wenn die Rückkehr noch nicht sicher ist

Können erforderliche häusliche Krankenpflege, Kurzzeitpflege, Rehabilitation oder Leistungen der Pflegeversicherung nicht rechtzeitig organisiert werden, kommt unter bestimmten Voraussetzungen eine Übergangspflege im Krankenhaus infrage. Der Anspruch besteht für längstens zehn Tage je Krankenhausbehandlung und muss mit dem Entlassmanagement sowie der Krankenkasse geklärt werden.

Auch gesetzlich Versicherte ohne festgestellten Pflegegrad 2 bis 5 können bei vorübergehendem Pflegebedarf nach einer schweren Erkrankung oder Operation unter bestimmten Voraussetzungen Kurzzeitpflege als Leistung der Krankenversicherung erhalten. Solche Möglichkeiten sollten vor der Entlassung angesprochen werden - nicht erst, wenn die Versorgung zu Hause bereits gescheitert ist.

Wann sofort gehandelt werden muss

Atemnot, erhebliche Bewusstseinsstörungen, neue Lähmungen oder Sprachstörungen, starke Brustschmerzen, unstillbare Blutungen oder eine rasch eintretende schwere Verschlechterung sind Notfälle. Wählen Sie 112. Für dringende, aber nicht lebensbedrohliche Beschwerden außerhalb der regulären Sprechzeiten, deren Behandlung nicht bis zum nächsten Werktag warten kann, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 erreichbar.

AMOR Pflegedienst unterstützt bei der praktischen Organisation der häuslichen Versorgung in Berlin. Am besten beginnt die Abstimmung bereits vor der Entlassung - nicht erst, wenn die Patientin oder der Patient vor der Wohnungstür steht.

Häufig gestellte Fragen

Wer ist für das Entlassmanagement verantwortlich?


Kann das Krankenhaus häusliche Krankenpflege verordnen?


Was tun, wenn Medikamente im Entlassbrief und auf den Packungen nicht übereinstimmen?


Kann man direkt nach dem Krankenhaus einen Pflegegrad erhalten?


Was tun, wenn die Versorgung zu Hause noch nicht gesichert ist?

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