Grundpflege: Basis der Versorgung
Die Grundpflege umfasst alle wesentlichen pflegerischen Maßnahmen zur Unterstützung pflegebedürftiger Menschen bei alltäglichen Verrichtungen wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Sie bildet die Basis der Versorgung und kann sowohl von professionellen Pflegekräften als auch von Angehörigen durchgeführt werden.
Unterschiede zwischen kleiner und großer Grundpflege
Die kleine und große Grundpflege unterscheiden sich hauptsächlich im Umfang der Unterstützung. Bei der kleinen Grundpflege wird eine Teilkörperwäsche durchgeführt und der Pflegebedürftige benötigt nur begrenzte Hilfe, etwa beim Waschen einzelner Körperteile oder bei der Mundpflege. Die große Grundpflege umfasst dagegen eine Ganzkörperwäsche und intensivere Unterstützung bei allen Aspekten der Körperpflege, einschließlich An- und Auskleiden sowie umfassender Hilfe bei der Ausscheidung.
Pflegeleistungen nach SGB XI
Das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) regelt die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung in Deutschland. Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf verschiedene Pflegeleistungen, die von der Pflegekasse übernommen werden. Diese Leistungen umfassen:
– Körperpflege: Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden, Zahn- und Haarpflege
– Ernährung: Unterstützung bei der Nahrungszubereitung und -aufnahme
– Mobilität: Hilfe beim Aufstehen, Gehen, An- und Auskleiden
– Hauswirtschaftliche Versorgung
Das SGB XI betont den Vorrang der häuslichen Pflege, um Pflegebedürftigen möglichst lange ein Leben in ihrer vertrauten Umgebung zu ermöglichen1. Neben Sachleistungen wie der Grundpflege durch Pflegedienste können auch Geldleistungen für pflegende Angehörige beantragt werden. Die konkrete Leistungshöhe und der Leistungsumfang richten sich nach dem jeweiligen Pflegegrad des Betroffenen.
Herausforderungen bei der Pflege bettlägeriger Personen
Die Pflege bettlägeriger Personen stellt Pflegende vor besondere Herausforderungen. Eine der Hauptschwierigkeiten ist die Prävention von Druckgeschwüren (Dekubitus), die durch regelmäßiges Umlagern und den Einsatz spezieller Matratzen verhindert werden müssen. Zudem erfordert die Körperhygiene besondere Aufmerksamkeit, da Bettlägerige diese nicht selbstständig durchführen können.