Patientenverfügung:
Worauf ist zu achten?
In einer Patientenverfügung beschreiben Sie, welche Behandlungen in lebensbedrohlichen Situationen vorgenommen werden sollen und wie Sie sich ihren Sterbeprozess wünschen. Die Festlegungen sind bindend für das Behandlungsteam, Bevollmächtigte und Betreuer, wenn die beschriebene Situation eintrifft. Weshalb ist eine Patientenverfügung ratsam?
Was passiert in einem Fall ohne Patientenverfügung?
Wie verfasse ich eine Patientenverfügung?
Damit Ihre Patientenverfügung gültig ist:
- müssen Sie beim Verfassen der Verfügung über 18 Jahre alt sein
- müssen Sie einwilligungsfähig sein d.h. das Verständnis dafür haben, welche Folgen eine ärztliche Behandlung haben kann
- muss die Patientenverfügung in Form eines Textes verfasst und von Ihnen unterschrieben werden.
Um Ihnen eine Hilfestellung zu geben können Sie über folgenden Link eine Patientenverfügung erstellen.
Zusammenarbeit beginnt
bei uns mit zuhören.
Bei dem ersten Gespräch nehmen wir zunächst die Pflegesituation auf. Im Anschluss erarbeiten wir gemeinsam einen Pflegeplan mit Ihnen oder Ihren Angehörigen oder Ihrem Arzt. Wir berücksichtigen natürlich Ihre Wünsche. Ziel ist es Ihre Lebensqualität zu erhalten – oder die größtmögliche Selbstständigkeit zu erlangen.