Vorsorgevollmacht:
Entscheidungen zur Pflege

 
 
In einer Vorsorgevollmacht benennen Sie eine Ihnen vertraute Person, die in Ihren Namen handeln kann. Sie springt ein, wenn Sie wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit nicht mehr in der Lage sind, wichtige Entscheidungen treffen zu können.
 
 

Was genau ist eine Vorsorgevollmacht?

 
Bei der Vorsorgevollmacht geht es um die Bestimmung einer vertrauten Person. Eine Vorsorgevollmacht bezeichnet einen Vertrag wo der/die Vollmachtgeber/in eine bestimmte Person damit bevollmächtigt Entscheidungen für ihn treffen zu dürfen. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf verschiedene Bereiche beziehen, wie z.B.:

• Die Vermögenssorge: Hierzu gehören beispielsweise Verträge sowie Bankangelegenheiten (z.B. Kontoauflösung, Kontoneueröffnung)

• Die Personensorge: Sie bezieht sich auf medizinische Behandlungen (z.B. Entscheidungen zu operativen Eingriffen) oder den Einzug in ein Pflegeheim.

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Weshalb benötige ich eine Vorsorgevollmacht?

 
Stellen Sie sich vor, dass Sie auf Grund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr in der Lage sind Entscheidungen eigenständig treffen zu können. Wenn Sie beispielsweise im Koma liegen, dann können Sie z.B. keine Entscheidungen über zwei mögliche operative Eingriffs-Optionen fällen. Oder Sie haben einen Schlaganfall erlitten und sind nicht mehr ansprechbar. Die Miete muss dennoch pünktlich überwiesen werden, ansonsten könnten Sie Gefahr laufen Ihr Heim zu verlieren. In solch schwierigen Situationen ist es wichtig, dass ein von ihnen Bevollmächtigter entscheiden darf, um solche Szenarien zu vermeiden. Außerdem vermeiden Sie darüber hinaus, dass ein Betreuungsgericht einen oder eine Betreuer*in bestimmt, der für Sie entscheidet. Falls Sie keine Vorsorgevollmacht möchten, dann sollten Sie zumindest eine Betreuungsverfügung erstellen. In der Betreuungsverfügung können Sie dann festhalten, wen Sie sich als Betreuer wünschen.

Einen Nachteil gibt es dennoch. Eine Kontrolle des Bevollmächtigten gibt es nicht. Im ungünstigsten Fall kann dieser die Vollmacht über die Vorsorge missbrauchen und sich Zugang zu Ihrem Konto verschaffen. Daher sollten Sie nur jemanden bevollmächtigen dem Sie absolutes Vertrauen entgegenbringen.

Wen sollte ich als Bevollmächtigten bestimmen?

Mit der Vorsorgevollmacht haben Sie das geeignete Instrument, um vorsorglich eine oder mehrere Personen zu bestimmen, die Entscheidungen in Ihrem Sinne ausführen können, falls Sie nicht mehr in der Lage dazu sind. Sie sollten dieser Person in erster Linie absolut vertrauen. Darüber hinaus ist es ratsam im vornerein das Gespräch mit der Person Ihrer Wahl zu suchen. Die Aufgabe kann viel Kraft in Anspruch nehmen. Eine Situation in der Sie z.B. nicht mehr ansprechbar sind kann für Angehörige sehr kräftezehrend und emotional sein.

Darüber hinaus spielt auch der zeitliche Aspekt eine große Rolle, die nicht zu unterschätzen ist. Denn ein geeignetes Pflegeheim zu suchen, die Bankangelegenheiten fristgerecht zu erledigen, Briefe der Krankenkasse zu beantworten etc. setzt ein hohes Maß an Verantwortung voraus und verursacht einen hohen zeitlichen Aufwand. Sie können jedoch auch die Vollmacht auf mehrere Personen aufteilen, um einen bevollmächtigten nicht zu überlasten.
 
 

Muss bei der Vorsorgevollmacht eine bestimmte Form eingehalten werden?

 
Um der Vorsorgevollmacht Durchsetzungskraft zu verleihen, sollte sie notariell beglaubigt sein. Das ist nicht vorgeschrieben, aber juristisch erforderlich, wenn sie zum Kauf oder Verkauf von Grundstücken, zur Aufnahme von Darlehen oder für andere Bankgeschäfte berechtigen soll. Falls Sie abgesehen von den o.g. Punkten eine eigene Vorsorgevollmacht erteilen möchten, dann gilt es einige formelle Regularien zu befolgen:

• Die Vorsorgevollmacht sollte wie ein Vertrag aufgesetzt sein: d.h. Ort, Vor- und Nachnamen, Datum, Geburtsdatum, Adresse und Unterschrift von Ihnen als Vollmachtgeber und die gleichen Angaben auch von Ihrem (r) Bevollmächtigten

• Halten Sie schriftlich fest, ob die Vollmacht erteilen alles oder nur bestimmte Teile zu entscheiden.

Die Vorsorgevollmacht sollte regelmäßig überprüft werden, ob die Aussage auch weiterhin Gültigkeit haben, sowie mit aktuellem Datum und Unterschrift eines Zeugen. Außerdem sollten Sie sich bei Ihrer Bank darüber informieren, ob Ihre eigens verfasste Vorsorgevollmacht bestand hat oder ob es dafür ein spezielles Formular bei Ihrer Bank gibt, dass auszufüllen ist. Mit dem Formular vom Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz haben Sie die Möglichkeit, ein Musterformular für eine Vorsorgevollmacht aufzurufen, welches Sie Ihren persönlichen Bedürfnissen anpassen können.

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bei uns mit zuhören.

Bei dem ersten Gespräch nehmen wir zunächst die Pflegesituation auf. Im Anschluss erarbeiten wir gemeinsam einen Pflegeplan mit Ihnen oder Ihren Angehörigen oder Ihrem Arzt. Wir berücksichtigen natürlich Ihre Wünsche. Ziel ist es Ihre Lebensqualität zu erhalten – oder die größtmögliche Selbstständigkeit zu erlangen.