Pflegegrad 1 · Leistungen

Pflegegrad 1: Welche
Leistungen
Ihnen zustehen und wie Sie sie nutzen

Pflegegrad 1 bedeutet eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es hier noch nicht, wohl aber den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich, Pflegehilfsmittel bis 42 Euro monatlich und Zuschüsse für den Umbau der Wohnung. Anders als bei allen höheren Graden dürfen Sie den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 auch für die Körperpflege durch einen Pflegedienst einsetzen. Amor Pflegedienst zeigt Ihnen in Berlin, wie das praktisch funktioniert.

Kostenfreies Erstgespräch

Wir begleiten Sie durch den Antrag

131 €

Entlastungsbeitrag möglich

42 €

Pflegehilfsmittel monatlich

4.180 €

Zuschuss Wohnungsumbau

kostenfrei

Erstgespräch
bei Amor

Was bedeutet Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 steht für eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Er wird vergeben, wenn die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst zwischen 12,5 und unter 27 Punkten ergibt. Bewertet wird dabei nicht die Diagnose, sondern wie gut jemand den Alltag noch allein bewältigt: Aufstehen, Waschen, Ankleiden, Einkaufen, Termine, soziale Kontakte.

In der Praxis betrifft Pflegegrad 1 oft Menschen, die noch weitgehend selbstständig leben, bei denen aber einzelne Handgriffe schwerfallen oder die beginnende kognitive Einschränkungen zeigen. Der Grad ist kein Endpunkt, sondern häufig der Einstieg in die Pflegeversicherung.

  • Punktekorridor in der Begutachtung: 12,5 bis unter 27 Punkte
  • Bewertet wird die Selbstständigkeit, nicht die Diagnose
  • Häufig der Einstieg, bevor der Bedarf weiter steigt

Welche Leistungen bekomme ich bei Pflegegrad 1?

Bei Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen. Sie erhalten stattdessen den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 Euro monatlich, Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.180 Euro je Maßnahme sowie eine kostenfreie Pflegeberatung.

Leistung Pflegegrad 1 (Stand 2026)
Entlastungsbetrag bis zu 131 Euro monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 Euro monatlich
Technische Pflegehilfsmittel 100 Prozent der Kosten, Zuzahlung 10 Prozent, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.180 Euro je Maßnahme
Zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen 224 Euro monatlich
Pflegeberatung und Pflegekurse kostenfrei
Pflegegeld kein Anspruch bei Pflegegrad 1
Pflegesachleistungen kein Anspruch bei Pflegegrad 1

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026, Stand 11.12.2025.

Entlastungsbetrag

131 Euro im Monat für Betreuung, Hauswirtschaft und bei Pflegegrad 1 auch für Körperpflege.

Pflegehilfsmittel

42 Euro im Monat für Handschuhe, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel.

Wohnungsumbau

Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, etwa für eine bodengleiche Dusche oder Haltegriffe.

Pflegeberatung

Kostenfrei. Wir ordnen Ihren Anspruch ein und begleiten Sie durch den Antrag.

131 €

Entlastungsbetrag pro Monat
bereits ab Pflegegrad 1


bis 786 €

wenn ein halbes Jahr angespart

Der Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich

Der Entlastungsbetrag beträgt bis zu 131 Euro im Monat und steht Ihnen ab Pflegegrad 1 zu. Er wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnung erstattet oder direkt mit dem Dienstleister abgerechnet. Bei Pflegegrad 1 dürfen Sie ihn auch für körperbezogene Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst einsetzen. Ab Pflegegrad 2 ist das nicht mehr möglich.

Sie wissen nicht, wie Sie die 131 Euro einsetzen sollen? Wir rechnen es im Erstgespräch mit Ihnen durch.

Was Pflegegrad 1 nicht umfasst

Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, keine Pflegesachleistungen und keinen eigenen Anspruch auf Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder Tagespflege. Diese Leistungen beginnen erst mit Pflegegrad 2. Der Entlastungsbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen für einige davon eingesetzt werden, ersetzt sie aber nicht.

Kein Pflegegeld. Angehörige, die pflegen, erhalten bei Pflegegrad 1 keine monatliche Zahlung.
Kein eigener Anspruch auf Verhinderungs-, Kurzzeit- und Tagespflege.
Keine Rentenbeiträge für die Pflegeperson.
Keine Pflegesachleistungen.Ein Pflegedienst wird nicht über das Sachleistungsbudget abgerechnet, sondern über den Entlastungsbetrag.

Wenn der Unterstützungsbedarf spürbar über diesen Rahmen hinausgeht, ist das ein deutliches Zeichen, eine Höherstufung zu prüfen. Einen Überblick über alle Grade finden Sie auf unserer Seite zu den Pflegegraden.

Wie wird der Pflegegrad 1  festgestellt?

Pflegegrad 1 wird über einen Antrag bei der Pflegekasse und eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst festgestellt. Der Gutachter bewertet die Selbstständigkeit in sechs Modulen und vergibt Punkte. Ergeben sich 12,5 bis unter 27 Punkte, erhalten Sie Pflegegrad 1.

1

Antrag stellen

Formloser Antrag bei der Pflegekasse, telefonisch oder schriftlich. Das Datum zählt: Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung.

2

Begutachtungstermin

Der Medizinische Dienst vereinbart einen Termin bei Ihnen zuhause.

3

Sechs Module

Bewertet werden Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie sowie Alltagsleben und soziale Kontakte.

4

Bescheid

Sie erhalten den Bescheid mit dem festgestellten Pflegegrad und dem Gutachten.

Kognitive Einschränkungen wiegen in der Begutachtung schwer. Orientierungslosigkeit, nächtliche Unruhe und Gedächtnisprobleme fließen in die Bewertung ein, auch wenn körperlich noch alles funktioniert. Mehr dazu auf unserer Seite zum Schwerpunkt Demenz.

Von Pflegegrad 1 zu Pflegegrad 2

Eine Höherstufung von Pflegegrad 1 auf Pflegegrad 2 beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse, sobald der Unterstützungsbedarf gestiegen ist. Ab 27 Punkten liegt Pflegegrad 2 vor. Damit entstehen erstmals Ansprüche auf Pflegegeld von 347 Euro, Pflegesachleistungen von bis zu 796 Euro sowie auf Verhinderungs-, Kurzzeit- und Tagespflege.

Der häufigste Grund für eine abgelehnte Höherstufung ist eine Begutachtung, in der der Alltag besser dargestellt wird, als er tatsächlich ist. Führen Sie zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch: Was wurde wann von wem übernommen, wie lange hat es gedauert, was ging nicht allein. Diese Dokumentation ist im Termin mehr wert als jede Beschreibung aus dem Gedächtnis.

Gern bereiten wir die Begutachtung gemeinsam mit Ihnen vor. Unsere Pflegeberatung ist kostenfrei und unverbindlich.

Häufige Fragen zu Pflegegrad 1

Was uns Angehörige zu Pflegegrad 1 am häufigsten fragen.

Was uns Angehörige am häufigsten fragen.

Was steht mir bei Pflegegrad 1 zu


Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 1?


Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 1?


Kann ein ambulanter Pflegedienst bei Pflegegrad 1 kommen?


Wofür kann ich den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 einsetzen?


Wie komme ich von Pflegegrad 1 zu Pflegegrad 2?

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Amor Pflegedienst begleitet Sie

Ob Antrag, Einstufung oder Höherstufung: Wir ordnen Ihren Anspruch ein und begleiten Sie in Spandau, Charlottenburg und Wilmersdorf. Das Erstgespräch ist kostenfrei.