Pflegegrad 1: Welche
Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie sie nutzen
Pflegegrad 1 bedeutet eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es hier noch nicht, wohl aber den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich, Pflegehilfsmittel bis 42 Euro monatlich und Zuschüsse für den Umbau der Wohnung. Anders als bei allen höheren Graden dürfen Sie den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 auch für die Körperpflege durch einen Pflegedienst einsetzen. Amor Pflegedienst zeigt Ihnen in Berlin, wie das praktisch funktioniert.
131 €
Entlastungsbeitrag möglich
42 €
Pflegehilfsmittel monatlich
4.180 €
Zuschuss Wohnungsumbau
kostenfrei
Erstgespräch
bei Amor
Was bedeutet Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 steht für eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Er wird vergeben, wenn die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst zwischen 12,5 und unter 27 Punkten ergibt. Bewertet wird dabei nicht die Diagnose, sondern wie gut jemand den Alltag noch allein bewältigt: Aufstehen, Waschen, Ankleiden, Einkaufen, Termine, soziale Kontakte.
In der Praxis betrifft Pflegegrad 1 oft Menschen, die noch weitgehend selbstständig leben, bei denen aber einzelne Handgriffe schwerfallen oder die beginnende kognitive Einschränkungen zeigen. Der Grad ist kein Endpunkt, sondern häufig der Einstieg in die Pflegeversicherung.
- Punktekorridor in der Begutachtung: 12,5 bis unter 27 Punkte
- Bewertet wird die Selbstständigkeit, nicht die Diagnose
- Häufig der Einstieg, bevor der Bedarf weiter steigt

Welche Leistungen bekomme ich bei Pflegegrad 1?
Bei Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen. Sie erhalten stattdessen den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 Euro monatlich, Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.180 Euro je Maßnahme sowie eine kostenfreie Pflegeberatung.
| Leistung | Pflegegrad 1 (Stand 2026) |
|---|---|
| Entlastungsbetrag | bis zu 131 Euro monatlich |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis zu 42 Euro monatlich |
| Technische Pflegehilfsmittel | 100 Prozent der Kosten, Zuzahlung 10 Prozent, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | bis zu 4.180 Euro je Maßnahme |
| Zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen | 224 Euro monatlich |
| Pflegeberatung und Pflegekurse | kostenfrei |
| Pflegegeld | kein Anspruch bei Pflegegrad 1 |
| Pflegesachleistungen | kein Anspruch bei Pflegegrad 1 |
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026, Stand 11.12.2025.
131 €
Entlastungsbetrag pro Monat
bereits ab Pflegegrad 1
bis 786 €
wenn ein halbes Jahr angespart
Der Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich
Der Entlastungsbetrag beträgt bis zu 131 Euro im Monat und steht Ihnen ab Pflegegrad 1 zu. Er wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnung erstattet oder direkt mit dem Dienstleister abgerechnet. Bei Pflegegrad 1 dürfen Sie ihn auch für körperbezogene Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst einsetzen. Ab Pflegegrad 2 ist das nicht mehr möglich.
Verwendungs-Optionen für Pflegegrad 2
Bei Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag für Angebote zur Unterstützung im Alltag, für die hauswirtschaftliche Versorgung, für Betreuungsangebote und für die Grundpflege durch einen zugelassenen Pflegedienst nutzen. In der Praxis reicht das zum Beispiel für eine feste wöchentliche Unterstützung beim Duschen oder für regelmäßige Hilfe im Haushalt.
Warum Pflegegrad 1 hier mehr darf als Pflegegrad 2
Ab Pflegegrad 2 ist der Entlastungsbetrag auf Betreuung und Hauswirtschaft beschränkt. Körperbezogene Pflege läuft dann über die Pflegesachleistung. Bei Pflegegrad 1 gibt es diese Sachleistung noch nicht, deshalb öffnet der Gesetzgeber den Entlastungsbetrag hier ausdrücklich auch für die Körperpflege. Wer das nicht weiß, lässt den einzigen Anspruch liegen, mit dem sich bei Pflegegrad 1 ein Pflegedienst finanzieren lässt.
Der Betrag verfällt
nicht sofort
Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Wer den Entlastungsbetrag ein halbes Jahr lang nicht abruft, hat also nicht 131 Euro, sondern bis zu 786 Euro zur Verfügung. Erst danach verfällt der Anspruch aus dem Vorjahr.
Sie wissen nicht, wie Sie die 131 Euro einsetzen sollen? Wir rechnen es im Erstgespräch mit Ihnen durch.
Was Pflegegrad 1 nicht umfasst
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, keine Pflegesachleistungen und keinen eigenen Anspruch auf Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder Tagespflege. Diese Leistungen beginnen erst mit Pflegegrad 2. Der Entlastungsbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen für einige davon eingesetzt werden, ersetzt sie aber nicht.
Wenn der Unterstützungsbedarf spürbar über diesen Rahmen hinausgeht, ist das ein deutliches Zeichen, eine Höherstufung zu prüfen. Einen Überblick über alle Grade finden Sie auf unserer Seite zu den Pflegegraden.
Wie wird der Pflegegrad 1 festgestellt?
Pflegegrad 1 wird über einen Antrag bei der Pflegekasse und eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst festgestellt. Der Gutachter bewertet die Selbstständigkeit in sechs Modulen und vergibt Punkte. Ergeben sich 12,5 bis unter 27 Punkte, erhalten Sie Pflegegrad 1.
1
Antrag stellen
Formloser Antrag bei der Pflegekasse, telefonisch oder schriftlich. Das Datum zählt: Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung.
2
Begutachtungstermin
Der Medizinische Dienst vereinbart einen Termin bei Ihnen zuhause.
3
Sechs Module
Bewertet werden Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie sowie Alltagsleben und soziale Kontakte.
4
Bescheid
Sie erhalten den Bescheid mit dem festgestellten Pflegegrad und dem Gutachten.
Kognitive Einschränkungen wiegen in der Begutachtung schwer. Orientierungslosigkeit, nächtliche Unruhe und Gedächtnisprobleme fließen in die Bewertung ein, auch wenn körperlich noch alles funktioniert. Mehr dazu auf unserer Seite zum Schwerpunkt Demenz.
Von Pflegegrad 1 zu Pflegegrad 2
Eine Höherstufung von Pflegegrad 1 auf Pflegegrad 2 beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse, sobald der Unterstützungsbedarf gestiegen ist. Ab 27 Punkten liegt Pflegegrad 2 vor. Damit entstehen erstmals Ansprüche auf Pflegegeld von 347 Euro, Pflegesachleistungen von bis zu 796 Euro sowie auf Verhinderungs-, Kurzzeit- und Tagespflege.
Der häufigste Grund für eine abgelehnte Höherstufung ist eine Begutachtung, in der der Alltag besser dargestellt wird, als er tatsächlich ist. Führen Sie zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch: Was wurde wann von wem übernommen, wie lange hat es gedauert, was ging nicht allein. Diese Dokumentation ist im Termin mehr wert als jede Beschreibung aus dem Gedächtnis.
Gern bereiten wir die Begutachtung gemeinsam mit Ihnen vor. Unsere Pflegeberatung ist kostenfrei und unverbindlich.
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Amor Pflegedienst begleitet Sie
Ob Antrag, Einstufung oder Höherstufung: Wir ordnen Ihren Anspruch ein und begleiten Sie in Spandau, Charlottenburg und Wilmersdorf. Das Erstgespräch ist kostenfrei.



