Pflegegrad 5: Leistungen, Geld und Versorgung bei höchstem Pflegebedarf
Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad und steht für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Die Pflegekasse zahlt dann 990 Euro Pflegegeld monatlich oder Pflegesachleistungen bis 2.299 Euro monatlich, dazu Tagespflege bis 2.085 Euro monatlich. In einem Sonderfall wird Pflegegrad 5 sogar unter 90 Punkten zuerkannt. Auch bei diesem höchsten Bedarf ist eine Versorgung zuhause möglich. Amor Pflegedienst zeigt Ihnen in Berlin, wie sich die Leistungen dafür ausschöpfen lassen.
990 €
Pflegegeld
monatlich
2.299 €
Pflegesachleistung monatlich
2.085 €
Tagespflege
monatlich
kostenfrei
Erstgespräch
bei Amor
Was bedeutet Pflegegrad 5?
Pflegegrad 5 steht für eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Er wird vergeben, wenn die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst 90 bis 100 Punkte ergibt. Bewertet wird nicht die Diagnose, sondern wie viel Hilfe jemand im Alltag braucht, der bei nahezu allen Verrichtungen auf vollständige Unterstützung angewiesen ist.
Im Vergleich zu Pflegegrad 4 ist bei Pflegegrad 5 nahezu keine eigenständige Alltagsbewältigung mehr möglich. Die Leistungen sind entsprechend die höchsten: Das Pflegegeld liegt bei 990 statt 800 Euro, die Pflegesachleistung bei bis zu 2.299 statt 1.859 Euro. Pflegegrad 5 ist der Grad mit dem größten Versorgungsaufwand und den umfangreichsten Ansprüchen.
- Punktekorridor in der Begutachtung: 90 bis 100 Punkte
- Höchster Grad: schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
- Sonderfall: Pflegegrad 5 auch unter 90 Punkten möglich (besondere Bedarfskonstellation)

Welche Leistungen bekomme ich bei Pflegegrad 5?
Bei Pflegegrad 5 zahlt die Pflegekasse 990 Euro Pflegegeld monatlich oder Pflegesachleistungen bis zu 2.299 Euro monatlich, beides auch anteilig kombiniert. Dazu kommen der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, Tagespflege bis 2.085 Euro monatlich, ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel bis 42 Euro monatlich sowie Zuschüsse für den Umbau der Wohnung.
| Leistung | Pflegegrad 5 (Stand 2026) |
|---|---|
| Pflegegeld | 990 Euro monatlich |
| Pflegesachleistungen (ambulant) | bis zu 2.299 Euro monatlich |
| Entlastungsbetrag | bis zu 131 Euro monatlich |
| Teilstationäre Tages- und Nachtpflege | bis zu 2.085 Euro monatlich |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | gemeinsamer Jahresbetrag bis zu 3.539 Euro |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis zu 42 Euro monatlich |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | bis zu 4.180 Euro je Maßnahme |
| Pflegeberatung und Pflegekurse | kostenfrei |
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026, Stand 11.12.2025. Pflegegrad 5 wird bei besonderer Bedarfskonstellation auch unter 90 Punkten zuerkannt (§ 15 Abs. 4 SGB XI).
Höchste Ansprüche und die besondere Bedarfskonstellation
Bei Pflegegrad 5 stehen Ihnen die höchsten Leistungen der Pflegeversicherung zu, und die Versorgung bleibt auch zuhause finanzierbar. Die Pflegesachleistung von bis zu 2.299 Euro, die Tagespflege von 2.085 Euro und die medizinische Behandlungspflege über die Krankenkasse laufen nebeneinander, ohne sich gegenseitig anzurechnen. Ein wichtiger Sonderfall: Pflegegrad 5 wird auch unter 90 Punkten zuerkannt, wenn eine besondere Bedarfskonstellation vorliegt.
Pflegegrad 5 auch unter 90 Punkten: die besondere Bedarfskonstellation
Pflegegrad 5 kann nach § 15 Abs. 4 SGB XI auch dann zuerkannt werden, wenn die Begutachtung weniger als 90 Punkte ergibt. Anerkannt ist dafür eine einzige Konstellation: die Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine, also der vollständige Verlust der Greif-, Steh- und Gehfunktion. Wer davon betroffen ist, hat Anspruch auf Pflegegrad 5, auch ohne die Punkteschwelle zu erreichen. Auf diese Regel sollten Angehörige im Begutachtungstermin ausdrücklich hinweisen.
Wie sich Sachleistung, Behandlungspflege und Tagespflege ergänzen
Die medizinische Behandlungspflege nach § 37 SGB V läuft über die Krankenkasse und wird nicht auf die Pflegesachleistung angerechnet. Auch die Tagespflege von 2.085 Euro kommt oben drauf. Wer die Pflegesachleistung nicht voll ausschöpft, erhält zusätzlich anteiliges Pflegegeld. So lassen sich bei Pflegegrad 5 mehrere Budgets zu einer umfassenden Versorgung im eigenen Zuhause bündeln.
Was der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 5
alles abdeckt
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich ist bei Pflegegrad 5 auf Betreuung und Hauswirtschaft beschränkt, nicht auf die körperbezogene Pflege. Die Körperpflege läuft über die Pflegesachleistung. Nicht genutzte Entlastungsbeträge sammeln sich an und verfallen erst am 30. Juni des Folgejahres. In der Praxis dient der Betrag oft der stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger.
Sie möchten alle Ansprüche bei Pflegegrad 5 voll ausschöpfen? Wir rechnen die Budgets im Erstgespräch mit Ihnen durch.
Verhinderungs-, Kurzzeit- und Tagespflege bei Pflegegrad 5
Bei Pflegegrad 5 steht Ihnen ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung, dazu die Tagespflege mit bis zu 2.085 Euro monatlich. Bei diesem höchsten Pflegeaufwand sind diese Leistungen entscheidend, um pflegende Angehörige zu entlasten und eine Versorgung zuhause überhaupt tragbar zu halten.
Bei Pflegegrad 5 ist die Entlastung der Angehörigen oft die Voraussetzung dafür, dass die Versorgung zuhause gelingt. Wie sich der gemeinsame Jahresbetrag am besten einteilen lässt, erklären wir auf unserer Seite zur Verhinderungspflege.
Was ändert sich im Alltag bei Pflegegrad 5?
Bei Pflegegrad 5 muss die Pflege fast vollständig übernommen werden, rund um die Uhr und oft auch nachts. Typisch sind vollständige Hilfe bei der Körperpflege, beim Essen, beim Lagern und Umbetten sowie eine ständige Beobachtung. Ohne professionelle Unterstützung ist diese Versorgung für Angehörige allein kaum zu leisten.
Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt bei Pflegegrad 5 die vollständige Grundpflege, die medizinische Behandlungspflege wie Absaugen, Wundversorgung und Medikamentengabe sowie hauswirtschaftliche Aufgaben. In Kombination mit Tagespflege und regelmäßiger Verhinderungspflege lässt sich so auch bei höchstem Bedarf eine verlässliche Versorgung zuhause aufbauen.

Wie wird Pflegegrad 5 festgestellt?
Pflegegrad 5 wird über einen Antrag bei der Pflegekasse und eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst festgestellt. Der Gutachter bewertet die Selbstständigkeit in sechs Modulen und vergibt Punkte. Ergeben sich 90 bis 100 Punkte, erhalten Sie Pflegegrad 5. Bei der besonderen Bedarfskonstellation gilt Pflegegrad 5 auch unter 90 Punkten.
1
Antrag stellen
Formloser Antrag bei der Pflegekasse, telefonisch oder schriftlich. Das Datum zählt: Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung.
2
Begutachtungstermin
Der Medizinische Dienst vereinbart einen Termin bei Ihnen zuhause.
3
Sechs Module
Bewertet werden Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie sowie Alltagsleben und soziale Kontakte.
4
Bescheid
Sie erhalten den Bescheid mit dem festgestellten Pflegegrad und dem Gutachten.
Kognitive Einschränkungen wiegen in der Begutachtung schwer. Bei weit fortgeschrittener Demenz mit vollständigem Verlust der Orientierung und dauerndem Betreuungsbedarf wird häufig Pflegegrad 5 erreicht. Mehr dazu auf unserer Seite zum Schwerpunkt Demenz.
Pflegegrad 5 ist der höchste Grad - das sollten Sie trotzdem prüfen
Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad, eine weitere Höherstufung gibt es nicht. Umso wichtiger ist, dass alle Leistungen tatsächlich ausgeschöpft werden: Pflegesachleistung, Tagespflege, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie die Behandlungspflege über die Krankenkasse. Viele Familien lassen hier Ansprüche liegen, weil sie die getrennten Budgets nicht kennen.
Wurde nur Pflegegrad 4 zuerkannt, obwohl der Bedarf höher ist, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Ein über zwei Wochen geführtes Pflegetagebuch hilft, den tatsächlichen Bedarf zu belegen. Prüfen Sie im Termin auch, ob die besondere Bedarfskonstellation vorliegt. Einen Überblick über alle Grade finden Sie auf unserer Seite zu den Pflegegraden.
Gern prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob alle Ansprüche ausgeschöpft sind. Unsere Pflegeberatung ist kostenfrei und unverbindlich.
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Amor Pflegedienst begleitet Sie
Ob Antrag, Einstufung, besondere Bedarfskonstellation oder das volle Ausschöpfen aller Budgets: Wir ordnen Ihren Anspruch bei Pflegegrad 5 ein, rechnen Pflegesachleistung, Behandlungspflege und Tagespflege mit Ihnen durch und begleiten Sie in Spandau, Charlottenburg und Wilmersdorf. Das Erstgespräch ist kostenfrei.



