Verhinderungspflege – Atempause
für Angehörige & Verwandte
Gründe für eine Inanspruchnahme
der Verhinderungspflege
- Die pflegebedürftige Person muss durch eine private Pflegeperson (z.B. Verwandte, Angehörige, Nachbarn, Freunde) mindestens 6 Monate in seiner Wohnung versorgt und betreut worden sein.
- Pflegebedürftige müssen einen Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 haben
- Wird der Pflegende anstatt durch eine private Pflegeperson ausschließlich durch einen Pflegedienst betreut, dann kann die Verhinderungspflege nicht in Anspruch genommen werden.
Verhinderungspflege: Wann kann ein Antrag gestellt werden?
Alle Nachweise und Belege für die Aufwendungen müssen jedoch gesammelt und rückwirkend an die Pflegekassen weitergeleitet werden. Die Verhinderungspflege kann grundsätzlich rückwirkend beantragt werden. Für eine entsprechende Erstattung der Kosten müssen jedoch die gesammelten Belege und Nachweise bei der Pflegekasse eingereicht werden. Wir empfehlen dennoch sofern möglich einen Antrag vorab mit der Pflegekasse zu besprechen. Den Antrag können die versicherten Personen oder bevollmächtigte Personen schriftlich einreichen.
Wie viel Geld gibt es bei der Verhinderungspflege?
- Verhinderungspflege durch einen Verwandten (einschließlich 2. Verwandtschaftsgrad) oder einem verschwägerten bis zum 2. Grad (z.B. Enkelkinder des Ehegatten, Schwager, Schwiegereltern etc.). Hier ist die Kostenerstattung auf max. 1,5 fache des Pflegegeldes beschränkt. (z.B. Pflegegrad 3= 545 €/mtl.: 1,5 x 545 € = 817,50 €)
- Verhinderungspflege durch eine pflegende Person, die in häuslicher Gemeinschaft mit der pflegebedürftigen Person lebt
- Verhinderungspflege durch jemanden, der mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2. Grade verwandt oder verschwägert ist oder gemeinsam mit ihm/ihr in einer häuslichen Gemeinschaft lebt, jedoch die Pflege erwerbsmäßig ausführt zahlt die Pflegekasse max. 1.612 €.
Zusammenarbeit beginnt
bei uns mit zuhören.
Bei dem ersten Gespräch nehmen wir zunächst die Pflegesituation auf. Im Anschluss erarbeiten wir gemeinsam einen Pflegeplan mit Ihnen oder Ihren Angehörigen oder Ihrem Arzt. Wir berücksichtigen natürlich Ihre Wünsche. Ziel ist es Ihre Lebensqualität zu erhalten – oder die größtmögliche Selbstständigkeit zu erlangen.