Pflegegrad 2: Leistungen, Geld und was sich
im Alltag ändert
Pflegegrad 2 liegt vor, wenn die Selbstständigkeit erheblich eingeschränkt ist. Ab diesem Grad zahlt die Pflegekasse zum ersten Mal richtig: Pflegegeld von 347 Euro monatlich, Pflegesachleistungen bis 796 Euro monatlich sowie erstmals Verhinderungs-, Kurzzeit- und Tagespflege. Pflegegeld und Sachleistung dürfen Sie kombinieren. Für viele Familien ist Pflegegrad 2 der Punkt, an dem die alleinige Pflege durch Angehörige an ihre Grenzen kommt. Amor Pflegedienst zeigt Ihnen in Berlin, wie Sie diese Leistungen praktisch nutzen.
347 €
Pflegegeld monatlich
796 €
Pflegesachleistung monatlich
721 €
Tagespflege monatlich
kostenfrei
Erstgespräch
bei Amor
Was bedeutet Pflegegrad 2?
Pflegegrad 2 steht für eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Er wird vergeben, wenn die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst 27 bis unter 47,5 Punkte ergibt. Bewertet wird nicht die Diagnose, sondern wie gut jemand den Alltag noch allein bewältigt: Aufstehen, Waschen, Ankleiden, Essen, Termine und der Umgang mit einer Erkrankung.
Pflegegrad 2 ist für die meisten Familien der eigentliche Einstieg in die Leistungen der Pflegeversicherung. Unter Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegegeld noch Pflegesachleistung, ab Pflegegrad 3 steigen die Beträge weiter. Pflegegrad 2 ist damit der Grad, ab dem ein ambulanter Pflegedienst regulär über die Pflegekasse finanziert werden kann.
- Punktekorridor in der Begutachtung: 27 bis unter 47,5 Punkte
- Bewertet wird die Selbstständigkeit, nicht die Diagnose
- Erster Grad mit Pflegegeld, Pflegesachleistung und Entlastung durch Verhinderungs- und Tagespflege

Welche Leistungen bekomme ich bei Pflegegrad 2?
Bei Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse 347 Euro Pflegegeld monatlich oder Pflegesachleistungen bis zu 796 Euro monatlich, beides auch anteilig kombiniert. Dazu kommen der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, Tagespflege bis 721 Euro monatlich, ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel bis 42 Euro monatlich sowie Zuschüsse für den Umbau der Wohnung.
| Leistung | Pflegegrad 2 (Stand 2026) |
|---|---|
| Pflegegeld | 347 Euro monatlich |
| Pflegesachleistungen (ambulant) | bis zu 796 Euro monatlich |
| Entlastungsbetrag | bis zu 131 Euro monatlich |
| Teilstationäre Tages- und Nachtpflege | bis zu 721 Euro monatlich |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | gemeinsamer Jahresbetrag bis zu 3.539 Euro |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis zu 42 Euro monatlich |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | bis zu 4.180 Euro je Maßnahme |
| Pflegeberatung und Pflegekurse | kostenfrei |
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026, Stand 11.12.2025. Pflegegeld und Pflegesachleistung sind als Kombinationsleistung anteilig kombinierbar.
Pflegegeld, Sachleistung oder beides? Die Kombinationsleistung
Bei Pflegegrad 2 können Sie Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren. Nutzen Sie die Pflegesachleistung nicht vollständig aus, erhalten Sie den nicht genutzten Anteil als anteiliges Pflegegeld zusätzlich. Wer zum Beispiel 60 Prozent der 796 Euro Sachleistung über einen Pflegedienst abruft, bekommt zusätzlich 40 Prozent der 347 Euro Pflegegeld ausgezahlt. So holen Familien professionelle Hilfe, ohne die Zahlung an den pflegenden Angehörigen ganz zu verlieren.
Wie die Kombinationsleistung rechnerisch funktioniert
Die Pflegekasse rechnet in Prozent. Sie legen fest, welchen Anteil der Pflegesachleistung ein Pflegedienst übernimmt. Der verbleibende Prozentsatz wird auf das Pflegegeld angewendet und an Sie ausgezahlt. Rufen Sie 70 Prozent der Sachleistung ab, bleiben 30 Prozent Pflegegeld. Sie legen sich damit für die Dauer von sechs Monaten fest.
Wann sich Sachleistung, Pflegegeld oder die Kombination lohnt
Reines Pflegegeld lohnt sich, wenn Angehörige die Pflege vollständig selbst übernehmen. Die reine Sachleistung lohnt sich, wenn der Pflegedienst den größten Teil trägt und der Sachleistungsbetrag höher ist als das Pflegegeld. Die Kombination ist der Regelfall im Alltag: Ein Dienst übernimmt feste Aufgaben wie die morgendliche Körperpflege, den Rest tragen die Angehörigen und erhalten dafür anteiliges Pflegegeld.
Was der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2 nicht mehr darf
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro bleibt auch bei Pflegegrad 2, ist hier aber auf Betreuung und Hauswirtschaft beschränkt. Anders als bei Pflegegrad 1 dürfen Sie ihn ab Pflegegrad 2 nicht mehr für die körperbezogene Pflege einsetzen. Die Körperpflege läuft ab jetzt über die Pflegesachleistung. Nicht genutzte Entlastungsbeträge sammeln sich an und verfallen erst am 30. Juni des Folgejahres.
Sie sind unsicher, welche Kombination für Sie am meisten herausholt? Wir rechnen es im Erstgespräch mit Ihnen durch.
Verhinderungs-, Kurzzeit- und Tagespflege bei Pflegegrad 2
Ab Pflegegrad 2 haben Sie erstmals eigenen Anspruch auf Verhinderungs-, Kurzzeit- und Tagespflege. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich seit dem 1. Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro. Die teilstationäre Tagespflege wird mit bis zu 721 Euro monatlich zusätzlich finanziert und nicht auf Pflegegeld oder Sachleistung angerechnet.
Diese drei Leistungen sind der eigentliche Grund, warum Pflegegrad 2 Angehörige spürbar entlastet. Wie sich der gemeinsame Jahresbetrag am besten einteilen lässt, erklären wir auf unserer Seite zur Verhinderungspflege.
Was ändert sich im Alltag bei Pflegegrad 2?
Bei Pflegegrad 2 wird die Unterstützung regelmäßig statt gelegentlich. Typisch sind feste Hilfe bei der Körperpflege am Morgen, Begleitung zu Terminen, Unterstützung im Haushalt und eine verlässliche Tagesstruktur. Für viele Angehörige ist Pflegegrad 2 der Moment, an dem die alleinige Pflege dauerhaft zu viel wird und ein Pflegedienst sinnvoll dazukommt.
Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt bei Pflegegrad 2 zum Beispiel das morgendliche Waschen und Ankleiden, die medizinische Behandlungspflege wie das Stellen von Medikamenten oder Verbandswechsel sowie hauswirtschaftliche Aufgaben. Angehörige tragen den Rest und werden über das anteilige Pflegegeld entlastet, statt sich vollständig aufzureiben.

Wie wird Pflegegrad 2 festgestellt?
Pflegegrad 2 wird über einen Antrag bei der Pflegekasse und eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst festgestellt. Der Gutachter bewertet die Selbstständigkeit in sechs Modulen und vergibt Punkte. Ergeben sich 27 bis unter 47,5 Punkte, erhalten Sie Pflegegrad 2.
1
Antrag stellen
Formloser Antrag bei der Pflegekasse, telefonisch oder schriftlich. Das Datum zählt: Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung.
2
Begutachtungstermin
Der Medizinische Dienst vereinbart einen Termin bei Ihnen zuhause.
3
Sechs Module
Bewertet werden Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie sowie Alltagsleben und soziale Kontakte.
4
Bescheid
Sie erhalten den Bescheid mit dem festgestellten Pflegegrad und dem Gutachten.
Kognitive Einschränkungen wiegen in der Begutachtung schwer. Orientierungslosigkeit, nächtliche Unruhe und Gedächtnisprobleme fließen in die Bewertung ein und bringen häufig gerade den Sprung von Pflegegrad 1 auf Pflegegrad 2. Mehr dazu auf unserer Seite zum Schwerpunkt Demenz.
Von Pflegegrad 2 zu Pflegegrad 3
Eine Höherstufung von Pflegegrad 2 auf Pflegegrad 3 beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse, sobald der Unterstützungsbedarf gestiegen ist. Ab 47,5 Punkten liegt Pflegegrad 3 vor. Damit steigt das Pflegegeld auf 599 Euro und die Pflegesachleistung auf bis zu 1.497 Euro monatlich.
Der häufigste Grund für eine abgelehnte Höherstufung ist eine Begutachtung, in der der Alltag besser dargestellt wird, als er tatsächlich ist. Führen Sie zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch: Was wurde wann von wem übernommen, wie lange hat es gedauert, was ging nicht allein. Diese Dokumentation ist im Termin mehr wert als jede Beschreibung aus dem Gedächtnis. Einen Überblick über alle Grade finden Sie auf unserer Seite zu den Pflegegraden.
Gern bereiten wir die Begutachtung gemeinsam mit Ihnen vor. Unsere Pflegeberatung ist kostenfrei und unverbindlich.
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Amor Pflegedienst begleitet Sie
Ob Antrag, Einstufung oder Höherstufung: Wir ordnen Ihren Anspruch ein und begleiten Sie in Spandau, Charlottenburg und Wilmersdorf. Das Erstgespräch ist kostenfrei.



