Pflegeleistungen sind finanzielle Unterstützungen und Dienstleistungen, die von der Pflegeversicherung für Menschen mit anerkanntem Pflegebedarf bereitgestellt werden. Je nach Pflegegrad und Pflegesituation können Betroffene verschiedene Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Zuschüsse für die stationäre Pflege in Anspruch nehmen.
Kombinationsleistungen aus Pflegegeld und Sachleistungen
Kombinationsleistungen ermöglichen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, Pflegegeld und Pflegesachleistungen flexibel zu kombinieren. Wenn Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft werden, kann anteilig Pflegegeld bezogen werden. Diese Option erlaubt eine individuelle Anpassung der Pflege:
– Die Höhe des Pflegegeldes verringert sich prozentual zur Nutzung der Sachleistungen.
– Voraussetzungen sind ein Pflegegrad ab 2 und häusliche Pflege.
– Ab 2025 steigen die Leistungsbeträge um 4,5%, z.B. auf 796€ monatlich für Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 245.
Die Kombinationsleistung bietet mehr Flexibilität und ermöglicht es, private und professionelle Pflege optimal zu verbinden.
Pflegeleistung: Technische Pflegehilfsmittel und Zuschüsse
Technische Pflegehilfsmittel umfassen Geräte wie Pflegebetten, Lagerungshilfen oder Notrufsysteme, die die häusliche Pflege erleichtern und die Selbstständigkeit Pflegebedürftiger fördern. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für diese Hilfsmittel, wobei Pflegebedürftige ab 18 Jahren eine Zuzahlung von 10% der Kosten, maximal jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel, leisten müssen. Größere Hilfsmittel werden oft leihweise zur Verfügung gestellt. Zusätzlich können Pflegebedürftige Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds beantragen, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt. Bei der Beantragung technischer Pflegehilfsmittel gilt eine Bearbeitungsfrist von drei bis fünf Wochen für die Pflegekasse.
Unterschiede zwischen Tages- und Nachtpflege
Die Tagespflege und Nachtpflege unterscheiden sich primär in ihrem zeitlichen Rahmen und den Bedürfnissen, die sie abdecken:
– Tagespflege findet tagsüber statt und bietet Betreuung, Aktivitäten und soziale Kontakte für Pflegebedürftige, während Angehörige entlastet werden.
– Nachtpflege deckt die Abend- und Nachtstunden ab und ist besonders für Menschen mit gestörtem Tag-Nacht-Rhythmus oder erhöhtem nächtlichen Pflegebedarf geeignet.
– Tagespflegeeinrichtungen sind weiter verbreitet, während Nachtpflegeangebote seltener verfügbar sind.
– Die Kosten für Nachtpflege sind in der Regel höher als für Tagespflege.
Beide Pflegeformen zielen darauf ab, die häusliche Pflege zu ergänzen und pflegende Angehörige zu entlasten, unterscheiden sich jedoch in ihrer zeitlichen Ausrichtung und den spezifischen Bedürfnissen, die sie erfüllen78.