Pflegegrad 2 · Leistungen

Pflegegrad 2: Leistungen, Geld und was sich
im Alltag ändert

Pflegegrad 2 liegt vor, wenn die Selbstständigkeit erheblich eingeschränkt ist. Ab diesem Grad zahlt die Pflegekasse zum ersten Mal richtig: Pflegegeld von 347 Euro monatlich, Pflegesachleistungen bis 796 Euro monatlich sowie erstmals Verhinderungs-, Kurzzeit- und Tagespflege. Pflegegeld und Sachleistung dürfen Sie kombinieren. Für viele Familien ist Pflegegrad 2 der Punkt, an dem die alleinige Pflege durch Angehörige an ihre Grenzen kommt. Amor Pflegedienst zeigt Ihnen in Berlin, wie Sie diese Leistungen praktisch nutzen.

Kostenfreies Erstgespräch

Wir begleiten Sie durch den Antrag

347 €

Pflegegeld monatlich

796 €

 Pflegesachleistung monatlich

721 €

 Tagespflege monatlich

kostenfrei

Erstgespräch
bei Amor

Was bedeutet Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 steht für eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Er wird vergeben, wenn die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst 27 bis unter 47,5 Punkte ergibt. Bewertet wird nicht die Diagnose, sondern wie gut jemand den Alltag noch allein bewältigt: Aufstehen, Waschen, Ankleiden, Essen, Termine und der Umgang mit einer Erkrankung.

Pflegegrad 2 ist für die meisten Familien der eigentliche Einstieg in die Leistungen der Pflegeversicherung. Unter Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegegeld noch Pflegesachleistung, ab Pflegegrad 3 steigen die Beträge weiter. Pflegegrad 2 ist damit der Grad, ab dem ein ambulanter Pflegedienst regulär über die Pflegekasse finanziert werden kann.

  • Punktekorridor in der Begutachtung: 27 bis unter 47,5 Punkte
  • Bewertet wird die Selbstständigkeit, nicht die Diagnose
  • Erster Grad mit Pflegegeld, Pflegesachleistung und Entlastung durch Verhinderungs- und Tagespflege

Welche Leistungen bekomme ich bei Pflegegrad 2?

Bei Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse 347 Euro Pflegegeld monatlich oder Pflegesachleistungen bis zu 796 Euro monatlich, beides auch anteilig kombiniert. Dazu kommen der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, Tagespflege bis 721 Euro monatlich, ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel bis 42 Euro monatlich sowie Zuschüsse für den Umbau der Wohnung.

Leistung Pflegegrad 2 (Stand 2026)
Pflegegeld 347 Euro monatlich
Pflegesachleistungen (ambulant) bis zu 796 Euro monatlich
Entlastungsbetrag bis zu 131 Euro monatlich
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege bis zu 721 Euro monatlich
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gemeinsamer Jahresbetrag bis zu 3.539 Euro
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 Euro monatlich
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.180 Euro je Maßnahme
Pflegeberatung und Pflegekurse kostenfrei

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026, Stand 11.12.2025. Pflegegeld und Pflegesachleistung sind als Kombinationsleistung anteilig kombinierbar.

Pflegegeld

347 Euro im Monat, ausgezahlt an die Person, die die Pflege zuhause sicherstellt.

Pflegesachleistung

Bis zu 796 Euro im Monat für die Grundpflege und Betreuung durch einen zugelassenen Pflegedienst.

Tagespflege

Bis zu 721 Euro im Monat für die Betreuung in einer Tagespflege, zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung.

Verhinderungspflege

Gemeinsamer Jahresbetrag bis 3.539 Euro, wenn die Pflegeperson vertreten werden muss.

Pflegegeld, Sachleistung oder beides? Die Kombinationsleistung

Bei Pflegegrad 2 können Sie Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren. Nutzen Sie die Pflegesachleistung nicht vollständig aus, erhalten Sie den nicht genutzten Anteil als anteiliges Pflegegeld zusätzlich. Wer zum Beispiel 60 Prozent der 796 Euro Sachleistung über einen Pflegedienst abruft, bekommt zusätzlich 40 Prozent der 347 Euro Pflegegeld ausgezahlt. So holen Familien professionelle Hilfe, ohne die Zahlung an den pflegenden Angehörigen ganz zu verlieren.

Sie sind unsicher, welche Kombination für Sie am meisten herausholt? Wir rechnen es im Erstgespräch mit Ihnen durch.

Verhinderungs-, Kurzzeit- und Tagespflege bei Pflegegrad 2

Ab Pflegegrad 2 haben Sie erstmals eigenen Anspruch auf Verhinderungs-, Kurzzeit- und Tagespflege. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich seit dem 1. Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro. Die teilstationäre Tagespflege wird mit bis zu 721 Euro monatlich zusätzlich finanziert und nicht auf Pflegegeld oder Sachleistung angerechnet.

Verhinderungspflege: springt ein, wenn die private Pflegeperson krank ist oder Urlaub braucht.
Kurzzeitpflege: vorübergehende vollstationäre Pflege, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt.
Tagespflege: Betreuung tagsüber in einer Einrichtung, während Angehörige arbeiten. Bis 721 Euro monatlich, zusätzlich zu den übrigen Leistungen.

Diese drei Leistungen sind der eigentliche Grund, warum Pflegegrad 2 Angehörige spürbar entlastet. Wie sich der gemeinsame Jahresbetrag am besten einteilen lässt, erklären wir auf unserer Seite zur Verhinderungspflege.

Was ändert sich im Alltag bei Pflegegrad 2?

Bei Pflegegrad 2 wird die Unterstützung regelmäßig statt gelegentlich. Typisch sind feste Hilfe bei der Körperpflege am Morgen, Begleitung zu Terminen, Unterstützung im Haushalt und eine verlässliche Tagesstruktur. Für viele Angehörige ist Pflegegrad 2 der Moment, an dem die alleinige Pflege dauerhaft zu viel wird und ein Pflegedienst sinnvoll dazukommt.

Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt bei Pflegegrad 2 zum Beispiel das morgendliche Waschen und Ankleiden, die medizinische Behandlungspflege wie das Stellen von Medikamenten oder Verbandswechsel sowie hauswirtschaftliche Aufgaben. Angehörige tragen den Rest und werden über das anteilige Pflegegeld entlastet, statt sich vollständig aufzureiben.

Wie wird Pflegegrad 2 festgestellt?

Pflegegrad 2 wird über einen Antrag bei der Pflegekasse und eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst festgestellt. Der Gutachter bewertet die Selbstständigkeit in sechs Modulen und vergibt Punkte. Ergeben sich 27 bis unter 47,5 Punkte, erhalten Sie Pflegegrad 2.

1

Antrag stellen

Formloser Antrag bei der Pflegekasse, telefonisch oder schriftlich. Das Datum zählt: Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung.

2

Begutachtungstermin

Der Medizinische Dienst vereinbart einen Termin bei Ihnen zuhause.

3

Sechs Module

Bewertet werden Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie sowie Alltagsleben und soziale Kontakte.

4

Bescheid

Sie erhalten den Bescheid mit dem festgestellten Pflegegrad und dem Gutachten.

Kognitive Einschränkungen wiegen in der Begutachtung schwer. Orientierungslosigkeit, nächtliche Unruhe und Gedächtnisprobleme fließen in die Bewertung ein und bringen häufig gerade den Sprung von Pflegegrad 1 auf Pflegegrad 2. Mehr dazu auf unserer Seite zum Schwerpunkt Demenz.

Von Pflegegrad 2 zu Pflegegrad 3

Eine Höherstufung von Pflegegrad 2 auf Pflegegrad 3 beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse, sobald der Unterstützungsbedarf gestiegen ist. Ab 47,5 Punkten liegt Pflegegrad 3 vor. Damit steigt das Pflegegeld auf 599 Euro und die Pflegesachleistung auf bis zu 1.497 Euro monatlich.

Der häufigste Grund für eine abgelehnte Höherstufung ist eine Begutachtung, in der der Alltag besser dargestellt wird, als er tatsächlich ist. Führen Sie zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch: Was wurde wann von wem übernommen, wie lange hat es gedauert, was ging nicht allein. Diese Dokumentation ist im Termin mehr wert als jede Beschreibung aus dem Gedächtnis. Einen Überblick über alle Grade finden Sie auf unserer Seite zu den Pflegegraden.

Gern bereiten wir die Begutachtung gemeinsam mit Ihnen vor. Unsere Pflegeberatung ist kostenfrei und unverbindlich.

Häufige Fragen zu Pflegegrad 2

Was uns Angehörige zu Pflegegrad 2 am häufigsten fragen.

Was uns Angehörige am häufigsten fragen.

Was steht mir bei Pflegegrad 2 zu?


Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 2?


Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 2?


Kann man Pflegegeld und Pflegesachleistung bei Pflegegrad 2 kombinieren?


Wofür kann ich den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2 einsetzen?


Wie komme ich von Pflegegrad 2 zu Pflegegrad 3?

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Ob Antrag, Einstufung oder Höherstufung: Wir ordnen Ihren Anspruch ein und begleiten Sie in Spandau, Charlottenburg und Wilmersdorf. Das Erstgespräch ist kostenfrei.