Pflegegrad 3: Leistungen, Geld und wie Sie zuhause versorgt bleiben
Pflegegrad 3 bedeutet eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Die Pflegekasse zahlt dann 599 Euro Pflegegeld monatlich oder Pflegesachleistungen bis 1.497 Euro monatlich, dazu Tagespflege bis 1.357 Euro monatlich, die nicht angerechnet wird. Für viele Familien stellt sich bei Pflegegrad 3 zum ersten Mal die Frage nach einem Heimplatz. Meist ist er nicht nötig. Amor Pflegedienst zeigt Ihnen in Berlin, wie sich die Versorgung zuhause mit diesen Leistungen abdecken lässt.
599 €
Pflegegeld
monatlich
1.497 €
Pflegesachleistung monatlich
1.357 €
Tagespflege
monatlich
kostenfrei
Erstgespräch
bei Amor
Was bedeutet Pflegegrad 3?
Pflegegrad 3 steht für eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Er wird vergeben, wenn die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst 47,5 bis unter 70 Punkte ergibt. Bewertet wird nicht die Diagnose, sondern wie viel Hilfe jemand im Alltag braucht: bei der Körperpflege, beim Essen, bei der Bewegung und im Umgang mit einer Erkrankung.
Im Vergleich zu Pflegegrad 2 ist der Unterstützungsbedarf bei Pflegegrad 3 deutlich höher und meist mehrmals täglich. Die Leistungen steigen entsprechend: Das Pflegegeld liegt bei 599 statt 347 Euro, die Pflegesachleistung bei bis zu 1.497 statt 796 Euro. Pflegegrad 3 ist der Grad, ab dem eine umfassende Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst regulär finanzierbar wird.
- Punktekorridor in der Begutachtung: 47,5 bis unter 70 Punkte
- Bewertet wird die Selbstständigkeit, nicht die Diagnose
- Schwere Beeinträchtigung, meist mit mehrmals täglichem Hilfebedarf

Welche Leistungen bekomme ich bei Pflegegrad 3?
Bei Pflegegrad 3 zahlt die Pflegekasse 599 Euro Pflegegeld monatlich oder Pflegesachleistungen bis zu 1.497 Euro monatlich, beides auch anteilig kombiniert. Dazu kommen der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, Tagespflege bis 1.357 Euro monatlich, ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Pflegehilfsmittel bis 42 Euro monatlich sowie Zuschüsse für den Umbau der Wohnung.
| Leistung | Pflegegrad 3 (Stand 2026) |
|---|---|
| Pflegegeld | 599 Euro monatlich |
| Pflegesachleistungen (ambulant) | bis zu 1.497 Euro monatlich |
| Entlastungsbetrag | bis zu 131 Euro monatlich |
| Teilstationäre Tages- und Nachtpflege | bis zu 1.357 Euro monatlich |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | gemeinsamer Jahresbetrag bis zu 3.539 Euro |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis zu 42 Euro monatlich |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | bis zu 4.180 Euro je Maßnahme |
| Pflegeberatung und Pflegekurse | kostenfrei |
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026, Stand 11.12.2025. Die Tagespflege wird nicht auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung angerechnet.
Zuhause versorgt bleiben: Sachleistung, Tagespflege und Kombination
Bei Pflegegrad 3 lässt sich die Versorgung zuhause meist vollständig abdecken. Entscheidend ist, dass die Tagespflege von bis zu 1.357 Euro monatlich nicht auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung angerechnet wird, sondern zusätzlich zur Verfügung steht. Wer die Pflegesachleistung von 1.497 Euro, die Tagespflege und das Budget für Verhinderungspflege kombiniert, hält auch bei hohem Bedarf eine umfassende Versorgung im eigenen Zuhause aufrecht. Ein Heimplatz ist bei Pflegegrad 3 selten alternativlos.
Warum die Tagespflege nicht auf Pflegegeld oder Sachleistung angerechnet wird
Die teilstationäre Tagespflege ist eine eigene Leistung nach § 41 SGB XI. Ihr Budget von bis zu 1.357 Euro monatlich steht zusätzlich zum Pflegegeld oder zur Pflegesachleistung. Sie können also einen Pflegedienst zuhause nutzen und Ihren Angehörigen gleichzeitig tagsüber in einer Tagespflege betreuen lassen, ohne dass sich die Budgets gegenseitig kürzen. Das ist der stärkste Hebel bei Pflegegrad 3.
Wie sich Pflegegeld und Sachleistung kombinieren
lassen
Nutzen Sie die Pflegesachleistung nicht vollständig aus, erhalten Sie den nicht genutzten Anteil als anteiliges Pflegegeld zusätzlich. Wer 70 Prozent der 1.497 Euro Sachleistung über einen Pflegedienst abruft, bekommt zusätzlich 30 Prozent der 599 Euro Pflegegeld ausgezahlt. So teilen sich Pflegedienst und Angehörige die Versorgung, und die Angehörigen werden für ihren Teil finanziell entlastet. Die Festlegung gilt für sechs Monate.
Was der Entlastungsbetrag
bei Pflegegrad 3
abdeckt
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich ist bei Pflegegrad 3 auf Betreuung und Hauswirtschaft beschränkt, nicht auf die körperbezogene Pflege. Die Körperpflege läuft über die Pflegesachleistung. Nicht genutzte Entlastungsbeträge sammeln sich an und verfallen erst am 30. Juni des Folgejahres. In der Praxis eignet sich der Betrag gut für eine Alltagsbegleitung oder für regelmäßige Unterstützung im Haushalt.
Sie sind unsicher, ob die Versorgung zuhause reicht? Wir rechnen die Kombination im Erstgespräch mit Ihnen durch.
Verhinderungs-, Kurzzeit- und Tagespflege bei Pflegegrad 3
Bei Pflegegrad 3 steht Ihnen ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung, dazu die Tagespflege mit bis zu 1.357 Euro monatlich. Diese drei Leistungen entlasten pflegende Angehörige spürbar, weil sie die tägliche Versorgung stützen und Pausen ermöglichen, ohne die übrigen Leistungen zu kürzen.
Gerade bei Pflegegrad 3 ist die Entlastung der Angehörigen der Schlüssel, damit die Versorgung zuhause dauerhaft tragfähig bleibt. Wie sich der gemeinsame Jahresbetrag am besten einteilen lässt, erklären wir auf unserer Seite zur Verhinderungspflege.
Was ändert sich im Alltag bei Pflegegrad 3?
Bei Pflegegrad 3 wird Hilfe mehrmals täglich nötig. Typisch sind Unterstützung beim Aufstehen, Waschen und Ankleiden am Morgen, Hilfe beim Essen, Begleitung zur Toilette und eine feste Betreuung über den Tag. Für viele Angehörige ist Pflegegrad 3 der Punkt, an dem die Pflege ohne professionelle Unterstützung nicht mehr zu leisten ist.
Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt bei Pflegegrad 3 die tägliche Grundpflege, die medizinische Behandlungspflege wie Medikamentengabe und Verbandswechsel sowie hauswirtschaftliche Aufgaben. In Kombination mit einer Tagespflege lässt sich so eine verlässliche Versorgung über den ganzen Tag aufbauen, während Angehörige entlastet werden und für ihren Anteil Pflegegeld erhalten.

Wie wird Pflegegrad 3 festgestellt?
Pflegegrad 3 wird über einen Antrag bei der Pflegekasse und eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst festgestellt. Der Gutachter bewertet die Selbstständigkeit in sechs Modulen und vergibt Punkte. Ergeben sich 47,5 bis unter 70 Punkte, erhalten Sie Pflegegrad 3.
1
Antrag stellen
Formloser Antrag bei der Pflegekasse, telefonisch oder schriftlich. Das Datum zählt: Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung.
2
Begutachtungstermin
Der Medizinische Dienst vereinbart einen Termin bei Ihnen zuhause.
3
Sechs Module
Bewertet werden Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit und Therapie sowie Alltagsleben und soziale Kontakte.
4
Bescheid
Sie erhalten den Bescheid mit dem festgestellten Pflegegrad und dem Gutachten.
Kognitive Einschränkungen wiegen in der Begutachtung schwer. Orientierungslosigkeit, nächtliche Unruhe und Gedächtnisprobleme fließen in die Bewertung ein und führen bei fortschreitender Demenz häufig zu Pflegegrad 3. Mehr dazu auf unserer Seite zum Schwerpunkt Demenz.
Von Pflegegrad 3 zu Pflegegrad 4
Eine Höherstufung von Pflegegrad 3 auf Pflegegrad 4. beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse, sobald der Unterstützungsbedarf gestiegen ist. Ab 70 Punkten liegt Pflegegrad 4 vor. Damit steigt das Pflegegeld auf 800 Euro und die Pflegesachleistung auf bis zu 1.859 Euro monatlich.
Der häufigste Grund für eine abgelehnte Höherstufung ist eine Begutachtung, in der der Alltag besser dargestellt wird, als er tatsächlich ist. Führen Sie zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch: Was wurde wann von wem übernommen, wie lange hat es gedauert, was ging nicht allein. Diese Dokumentation ist im Termin mehr wert als jede Beschreibung aus dem Gedächtnis. Einen Überblick über alle Grade finden Sie auf unserer Seite zu den Pflegegraden.
Gern bereiten wir die Begutachtung gemeinsam mit Ihnen vor. Unsere Pflegeberatung ist kostenfrei und unverbindlich.
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Amor Pflegedienst begleitet Sie
Ob Antrag, Einstufung, Kombination aus Pflegedienst und Tagespflege oder Höherstufung: Wir ordnen Ihren Anspruch bei Pflegegrad 3 ein, rechnen die beste Versorgung mit Ihnen durch und begleiten Sie in Spandau, Charlottenburg und Wilmersdorf. Das Erstgespräch ist kostenfrei.



