Hauswirtschaftliche Versorgung: Hilfe im Haushalt mit Pflegegrad

Hauswirtschaftliche Versorgung:
Das Wichtigste in Kürze

  • Hauswirtschaftliche Versorgung ist die Unterstützung im Haushalt pflegebedürftiger Menschen: Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung und Wäsche.
  • Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse sie über die Pflegesachleistung, denn Hilfen bei der Haushaltsführung sind ausdrücklich Teil davon (§ 36 SGB XI).
  • Zusätzlich können Sie ab Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat für hauswirtschaftliche Hilfe einsetzen.
  • Bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung dürfen Sie für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln, bei Pflegegrad 2 bis zu 318,40 Euro im Monat.
  • Ohne Pflegegrad kann die Krankenkasse vorübergehend eine Haushaltshilfe oder häusliche Krankenpflege mit hauswirtschaftlicher Versorgung übernehmen, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt.

Was ist hauswirtschaftliche
Versorgung?

Hauswirtschaftliche Versorgung umfasst alle Tätigkeiten, die nötig sind, damit ein pflegebedürftiger Mensch in seiner Wohnung gut versorgt leben kann: Einkaufen, Kochen, Spülen, Reinigen der Wohnung, Wäsche waschen und das Beheizen der Räume. Umgangssprachlich spricht man auch von Haushaltshilfe oder hauswirtschaftlicher Unterstützung.

Im Sozialgesetzbuch XI heißen diese Leistungen „Hilfen bei der Haushaltsführung“. Sie gehören neben der Grundpflege und der pflegerischen Betreuung zur häuslichen Pflegehilfe, die ein ambulanter Pflegedienst übernehmen kann. Das Ziel: Sie oder Ihr Angehöriger können so lange wie möglich im eigenen Zuhause bleiben, und pflegende Angehörige werden spürbar entlastet.

Was gehört zur hauswirtschaftlichen
Versorgung?

Die hauswirtschaftliche Versorgung richtet sich nach dem, was Sie im Alltag nicht mehr selbst schaffen. Diese Leistungen übernehmen wir:

Einkaufen und Besorgungen

  • Einkaufen von Lebensmitteln und Dingen des täglichen Bedarfs
  • Besorgungen, zum Beispiel in der Apotheke
  • Einräumen der Einkäufe

Mahlzeiten

  • Zubereiten warmer und kalter Mahlzeiten
  • Vorbereiten von Mahlzeiten für den Tag
  • Spülen und Aufräumen der Küche

Wohnung reinigen

  • Reinigen der Räume, die der Pflegebedürftige nutzt
  • Bad und Küche sauber halten
  • Staubsaugen und Wischen
  • Lüften und Beheizen der Wohnung

Wäsche und Kleidung

  • Waschen, Trocknen und Bügeln
  • Ausbessern und Einräumen der Kleidung
  • Beziehen und Wechseln der Bettwäsche

Weitere Hilfen

  • Entsorgen des Mülls
  • Pflege von Zimmerpflanzen
  • Leeren des Briefkastens
  • Ordnung im Wohnbereich

Was gehört nicht zur hauswirtschaftlichen Versorgung? Körperbezogene Hilfen wie Waschen, Anziehen und das Anreichen von Essen sind Grundpflege, medizinische Maßnahmen wie Wundversorgung sind Behandlungspflege. Nicht abgedeckt sind außerdem Tätigkeiten für andere Haushaltsmitglieder, Gartenarbeit, Renovierungen und Grundreinigungen. Die Leistungen beziehen sich auf den Bedarf der pflegebedürftigen Person.

Hauswirtschaftliche Versorgung oder Haushaltshilfe?
Wer wann zahlt

Ob die Pflegekasse oder die Krankenkasse zahlt, hängt davon ab, ob ein Pflegegrad vorliegt und ob die Hilfe dauerhaft oder nur vorübergehend nötig ist. Diese drei Wege gibt es:

MerkmalMit Pflegegrad (SGB XI)Haushaltshilfe (§ 38 SGB V)Häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V)
Für wenPflegebedürftige ab Pflegegrad 1Versicherte, die ihren Haushalt wegen Krankenhausaufenthalt, Reha oder schwerer Krankheit nicht weiterführen könnenVersicherte nach Krankenhausaufenthalt oder bei schwerer Krankheit, wenn kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt
KostenträgerPflegekasseKrankenkasseKrankenkasse
Dauerdauerhaft, solange der Pflegegrad bestehtohne Kind bis zu 4 Wochen, mit Kind unter 12 Jahren bis zu 26 Wochenin der Regel bis zu 4 Wochen je Krankheitsfall
VoraussetzungPflegegradAntrag bei der Krankenkasse, niemand im Haushalt kann übernehmenärztliche Verordnung
Zuzahlungkeine, Eigenanteil nur oberhalb des Budgets10 Prozent der Kosten je Tag, mindestens 5 und höchstens 10 Euro10 Prozent für höchstens 28 Tage im Jahr plus 10 Euro je Verordnung

Liegt bereits ein Pflegegrad 2 bis 5 vor, zahlt für die hauswirtschaftliche Versorgung grundsätzlich die Pflegekasse. Eine Ausnahme gilt bei der Haushaltshilfe, wenn Kinder im Haushalt versorgt werden müssen.

Wer bezahlt die hauswirtschaftliche Versorgung?
Kosten nach Pflegegrad

Mit einem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die hauswirtschaftliche Versorgung. Dafür stehen Ihnen mehrere Budgets zur Verfügung, die Sie kombinieren können. Einen gesonderten Antrag für die Hauswirtschaft brauchen Sie nicht: Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

PflegegradPflegesachleistung pro Monat (2026)davon umwandelbar (max. 40 %)Entlastungsbetrag pro Monat
Pflegegrad 1keinekeine131 Euro
Pflegegrad 2bis zu 796 Eurobis zu 318,40 Euro131 Euro
Pflegegrad 3bis zu 1.497 Eurobis zu 598,80 Euro131 Euro
Pflegegrad 4bis zu 1.859 Eurobis zu 743,60 Euro131 Euro
Pflegegrad 5bis zu 2.299 Eurobis zu 919,60 Euro131 Euro

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Leistungsbeträge der Pflegeversicherung 2026; Umwandlung nach § 45a Abs. 4 SGB XI.

Pflegesachleistung

Die Pflegesachleistung deckt neben der Grundpflege auch die Hilfen bei der Haushaltsführung durch einen ambulanten Pflegedienst. Wie viel davon auf die Hauswirtschaft entfällt, legen Sie gemeinsam mit uns fest. Nicht genutzte Beträge zahlt die Pflegekasse anteilig als Pflegegeld aus (Kombinationsleistung).

Entlastungsbetrag

Alle Pflegegrade erhalten zusätzlich 131 Euro im Monat. Diesen Betrag können Sie für hauswirtschaftliche Leistungen eines Pflegedienstes oder eines anerkannten Angebots zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Nicht genutzte Beträge lassen sich bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen.

Umwandlungsanspruch

Ab Pflegegrad 2 dürfen Sie bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden, zum Beispiel für Haushaltshilfen. Einen Antrag brauchen Sie dafür nicht.

Hauswirtschaftliche Versorgung bei Pflegegrad 1

Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Pflegesachleistung. Die Hilfe im Haushalt finanzieren Sie über den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat. Das reicht in der Regel für einige Stunden Unterstützung pro Monat, etwa beim Einkaufen oder bei der Reinigung.

Hauswirtschaftliche Versorgung bei Pflegegrad 2

Bei Pflegegrad 2 stehen bis zu 796 Euro Pflegesachleistung und 131 Euro Entlastungsbetrag zur Verfügung, zusammen bis zu 927 Euro im Monat. Werden Grundpflege und Haushaltshilfe kombiniert, reicht das Budget häufig für mehrere Einsätze pro Woche. Mehr dazu auf unserer Seite zu Pflegegrad 2.

Hauswirtschaftliche Versorgung bei Pflegegrad 3

Bei Pflegegrad 3 sind es bis zu 1.497 Euro Pflegesachleistung plus 131 Euro Entlastungsbetrag, zusammen bis zu 1.628 Euro im Monat. Damit lassen sich tägliche Grundpflege und regelmäßige Hilfe im Haushalt meist gut verbinden. Mehr dazu auf unserer Seite zu Pflegegrad 3.

Verhinderungspflege

Ist die pflegende Person verhindert, zum Beispiel durch Urlaub oder Krankheit, kann ein Pflegedienst die Versorgung übernehmen, auch im Haushalt. Dafür steht ab Pflegegrad 2 der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung.

Was kostet hauswirtschaftliche Versorgung beim Pflegedienst?

Die Preise richten sich nach den Vergütungen, die in Berlin mit den Pflegekassen vereinbart sind, dazu kommt eine Pauschale für die Anfahrt. Wie viel Ihres Budgets die Hauswirtschaft verbraucht, hängt davon ab, wie oft und wie lange wir kommen. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag. Kosten, die Sie selbst tragen, können Sie unter Umständen als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen.

So läuft die hauswirtschaftliche Versorgung mit
Amor Pflegedienst ab

  • Kostenloses Erstgespräch: Wir besuchen Sie zu Hause und besprechen, bei welchen Aufgaben im Haushalt Sie Unterstützung brauchen.
  • Budget prüfen: Wir rechnen gemeinsam aus, welche Leistungen über Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag oder Umwandlung abgedeckt sind.
  • Kostenvoranschlag und Pflegevertrag: Sie sehen vorab, was die Pflegekasse übernimmt und ob ein Eigenanteil entsteht.
  • Feste Einsätze: Unser Team kommt zu vereinbarten Zeiten, zum Beispiel einmal pro Woche zum Einkaufen und Reinigen.
  • Alles aus einer Hand: Wenn Sie auch Grundpflege oder Behandlungspflege brauchen, stimmen wir alle Einsätze aufeinander ab.

Amor Pflegedienst übernimmt die hauswirtschaftliche Versorgung in Berlin, mit Schwerpunkt in Spandau und den umliegenden Ortsteilen sowie in Charlottenburg und Wilmersdorf. Der Medizinische Dienst hat die Qualität unserer Pflege mit der Note 1,5 bewertet.

Jetzt Beratung einholen oder rufen Sie uns an: 030 23 57 22 24

Häufige Fragen zur hauswirtschaftlichen Versorgung

Was ist hauswirtschaftliche Versorgung?


Was gehört zur hauswirtschaftlichen Versorgung?


Wer bezahlt die hauswirtschaftliche Versorgung?


Wie viel Haushaltshilfe steht mir bei Pflegegrad 2 zu?


Gibt es hauswirtschaftliche Versorgung bei Pflegegrad 1?


Gibt es hauswirtschaftliche Versorgung ohne Pflegegrad?


Muss ich die hauswirtschaftliche Versorgung beantragen?


Kann ich hauswirtschaftliche Versorgung von der Steuer absetzen?

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Amor Pflegedienst begleitet Sie

Ob Einkauf, Wohnung oder Wäsche: Wir klären mit Ihnen, welche Budgets Ihnen zustehen, rechnen Pflegesachleistung und Entlastungsbetrag durch und begleiten Sie in Spandau, Charlottenburg und Wilmersdorf. Das Erstgespräch ist kostenfrei.